Prozessauftakt am Landgericht 57-Jähriger legte Feuer in Bonner LVR-Klinik

Bonn · Ein 57-Jähriger soll Bettwäsche in seinem Zimmer in der LVR-Klinik angezündet haben. Nun droht dem Mann die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik.

 Ein 57-jähriger Mann hat in der LVR-Klinik seine Bettwäsche angezündet.

Ein 57-jähriger Mann hat in der LVR-Klinik seine Bettwäsche angezündet.

Foto: Benjamin Westhoff

Das müssten die Ärzte wohl missverstanden haben, meinte der Beschuldigte. Vor dem Bonner Landgericht hat das Verfahren um einen Mann begonnen, der in der LVR-Klinik am Kaiser-Karl-Ring sein Zimmer in Brand gesetzt hatte. Und der unter einer paranoiden Schizophrenie leidende Patient hatte direkt nach seiner Tat davon gesprochen, mit dem Feuer ein „Armageddon“ verhindert zu haben. Davon wollte er nun im Gerichtssaal aber nichts mehr wissen. Vielmehr habe er Feuer gemacht, um sich der sexuellen Nötigungen eines Mitbewohners zu erwehren.

Die Tat ereignete sich in diesem Frühjahr am 22. April gegen 21 Uhr. Der Beschuldigte häufte Wäsche und einige andere brennbare Gegenstände in der Mitte seines Bettes an und setzte den Haufen dann mit einem Feuerzeug in Brand. Schnell stand auch die Matratze in Flammen. Dank der unverzüglichen Reaktion des Klinikpersonals und der zügig herbeigeeilten Feuerwehr blieb das Feuer auf das Patientenzimmer beschränkt. Dennoch war die gesamte Abteilung mit ihren 15 Bewohnern vorsorglich evakuiert worden. Die Station blieb nach dem Brand für mehrere Wochen unbewohnbar. Das Zimmer des 57-Jährigen war komplett verrußt und die gesamte Elektroinstallation musste erneuert werden. Der Sachschaden soll sich auf rund 10.000 Euro belaufen.

57-Jähriger setzte sich angeblich gegen sexuelle Belästigung zur Wehr

Die Welt habe sich in den vergangenen Jahrzehnten mindestens zweimal am Rande eines nuklearen Holocausts befunden, konstatierte der Beschuldigte nicht ganz unrichtig vor Gericht. Seine dahingehende Äußerung nach der Tat habe aber zu seiner Handlung keinen Bezug. Dass er das Feuer gelegt habe, sei aber richtig. Er sei von einem Mitbewohner, den er den „Chemiker“ nannte, sexuell belästigt worden. Mit dem Feuer habe er seine Verlegung in eine andere Abteilung erreichen wollen, um in Zukunft vor den sexuellen Avancen des Mannes sicher zu sein. Die Klinikleitung weiß allerdings nicht zu sagen, wer dieser „Chemiker“ sein könnte und ob es ihn wirklich gibt.

Offenbar durfte er als Patient der Klinik kein Feuerzeug besitzen. Das war ihm auch klar, wie er auf Nachfrage des Gerichts zögernd bestätigte. „Da hat doch aber jeder ein Feuerzeug“, gab er zu seiner Verteidigung an. Die 10. Große Strafkammer unter dem Vorsitz von Marc Eumann muss nun darüber befinden, ob die Vorwürfe schwer genug wiegen, um die dauerhafte Unterbringung des Mannes in einem  psychiatrischen Krankenhaus anzuordnen.

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