Gerichtsurteil in Bonn 59-Jährige in ihrer Wohnung überfallen

Bonn · Gefesselt, geknebelt, mit Tod bedroht: Das Bonner Landgericht hat zwei Brüder – 34 und 37 Jahre alt – wegen gemeinschaftlichen schweren Raubes zu hohen Haftstrafen verurteilt. Die Beute betrug 249 Euro.

 Am Bonner Landgericht sind zwei Brüder zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden.

Am Bonner Landgericht sind zwei Brüder zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden.

Foto: dpa/Oliver Berg

Zehn Jahre lang hatten sich die Brüder nicht gesehen: Denn der Jüngere war, bis auf drei Monate, fast ein Jahrzehnt hinter Gittern gewesen. Zum Schluss – obwohl bereits im offenen Vollzug in der JVA Euskirchen – flüchtete er im September 2020, traf sich mit dem  älteren Bruder unter der Bonner Nordbrücke und dröhnte sich zu. Als die Drogenvorräte, Heroin und Kokain, zur Neige gingen und der Suchtdruck stieg, kam der 37-Jährige auf die Idee, eine Bonnerin in ihrer Wohnung zu überfallen, die er kannte: Die 59-Jährige war mal mit einem Kumpel liiert, von dem er glaubte, dass er ihm noch reichlich Geld schuldete. Etwa 2000 Euro, so seine vage Fantasie. Die Brüder fackelten nicht lange: Während der Jüngere – zwei Monate nach seiner Flucht – an der Haustür klingelte und klopfte, mit dem Fuß in der Tür den Eintritt erzwang, schob der ältere Bruder, um nicht entdeckt zu werden, draußen Wache.

Wegen des Raubüberfalls am 2. Oktober 2020 in Auerberg hat das Bonner Landgericht die beiden, 34 und 37 Jahre alt, jetzt zu hohen Haftstrafen verurteilt: Der Jüngere, der die Frontarbeit gemacht hatte, bekam unter anderem wegen besonders schweren Raubes und Freiheitsberaubung sieben Jahre Haft. Der 37-jährige Initiator wurde wegen gemeinschaftlichen schweren Raubes, aber auch wegen gefährlicher Körperverletzungen in fünf Fällen mit siebeneinhalb Jahren Haft bestraft. Der phasenweise hochaggressive Angeklagte hatte im Sommer 2020 zudem einen Drogenkumpel, mit dem er wie mit einem „Lakaien" umsprang, wiederholt misshandelt und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt. Der 58-Jährige hatte sich gegen „das Regime der Angst“, so hieß es im Urteil, nicht wehren können.

Goldkette vom Hals gerissen

Beim Raubüberfall hatte der Jüngere die Frau mit dem Tod bedroht – und ihr dabei einen Schraubenzieher an den Hals gehalten: „Ich steche Dich ab, wenn Du nicht was rausrückst“, hatte er sie erpresst. Dann zog er drei Ringe von den Fingern, riss ihr eine Goldkette mit Medaillon vom Hals, steckte 246 Euro Bargeld aus einer Geldkassette ein, auch ein rosa Sparschwein ließ er mitgehen. Die PIN-Nummer für ihre Scheckkarte verriet die 59-Jährige nicht, ihre Betreuerin – so flunkerte sie – würde immer das Geld für sie abheben. Schließlich fesselte der Eindringling die Frau mit Schnürsenkeln, knebelte sie mit einem Schal, nahm ihren Schlüsselbund, sperrte sie ein und verschwand.

Die Täter jedoch konnten schnell identifiziert werden: Denn der Ältere, der Wache schob, hatte während des Raubüberfalls Sturm geklingelt, weil ihm das Ganze zu lange dauerte, und  sich damit verraten: Mit einem Blick aus dem Fenster hatte die 59-Jährige ihn erkannt. Auch eine Nachbarin hatte den Vorfall beobachtet und die Polizei alarmiert. Fünf Minuten später klickten bereits die Handschellen.

Wegen des massiven Drogenmissbrauchs hat die 1. Große Strafkammer zudem die  Unterbringung der Brüder in eine Entzugsanstalt angeordnet.

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