Nichtraucherschutzgesetz 75 Geldstrafen in zwei Jahren

BONN · Vor genau zwei Jahren trat in Nordrhein-Westfalen das novellierte Nichtraucherschutzgesetz in Kraft. Es verbietet das Rauchen in Gaststätten und sorgte auch unter Bonner Nichtrauchern für Jubel, bei Gastronomen hingegen für Empörung und Wut.

 War am Anfang skeptisch, doch jetzt freut sich "Limao"-Chef Metin Kocatepe darüber, dass es in seinem Bad Godesberger Lokal besser riecht.

War am Anfang skeptisch, doch jetzt freut sich "Limao"-Chef Metin Kocatepe darüber, dass es in seinem Bad Godesberger Lokal besser riecht.

Foto: Ronald Friese

Die Wirte sahen ihre geschäftliche Existenz bedroht. Inzwischen gehören die Rauchergrüppchen vor den Türen von Kneipen und Restaurants zum alltäglichen Bild.

Und für manchen bewahrheitete sich die Befürchtung, dass der Umsatz sinken würde. Täglich 300 Euro weniger Umsatz an der Theke sind für Werner Kaschke, Wirt der "Rheinbrücke", die Folge der Novelle.

"Die Theke ist komplett gestorben", sagt der Beueler Gastronom. Mit gutbesuchten Spezialveranstaltungen und der Erweiterung des Speisenangebots gelinge es ihm, das Minus von 70 Prozent an der Theke in etwa auszugleichen. "Ohne Alternative wäre es existenzbedrohlich geworden. Und reine Kneipenbetriebe haben dazu keine Chance."

Kaschke sieht nicht nur das Rauchverbot als Grund für schwindende Thekengeselligkeit, sondern auch längere Arbeitszeiten seiner Gäste. "Wer bis 20 Uhr ranmuss, der zieht nicht noch mal los, wenn er endlich zu Hause ist."

Mathias Johnen, stellvertretender Geschäftsführer des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands Nordrhein, vermag nicht zu sagen, welche der Bonner Kneipenschließungen auf die veränderte Rechtslage zurückgehen. "Sie sterben ja lautlos. Wer aber jetzt noch da ist, wird nicht mehr wegen des Gesetzes schließen."

Das passt zur Einschätzung von Georg Merziger, Inhaber des "Lichtblick" in der Altstadt. Zwar sei der Umsatz vor zwei Jahren besser gewesen, "aber wir werden überleben".

Die Erwartung der Verbots-Befürworter, dass Rauchfreiheit zu einer Zunahme bisher ferngebliebener Gästen führen könnte, hat sich laut Johnen nicht bestätigt: "Es ist nicht so, dass die Nichtraucher aus ihren Wohnungen kamen."

Metin Kocatepe, Betriebsleiter des brasilianischen Bar-Restaurants "Limao" in Bad Godesberg, erinnert sich gut an den 1. Mai 2013: "Am Anfang haben wir Verluste befürchtet - weil wir ja sogar eine Raucherlounge hatten."

Diese Sorge habe sich nicht bestätigt. Inzwischen freut Kocatepe sich darüber, dass es im Lokal "viel besser riecht" und die Nichtraucher unter seinen Gästen zufriedener seien. "Auch wenn das Rauchen wieder zugelassen würde - wir würden es nicht mehr ändern."

Jürgen Harder, Hausherr im Brückenforum, gehört zu den streitbarsten Gegnern des Gesetzes. Im August 2013 war er Mitbegründer des nordrhein-westfälischen "Komitees zur Wahrung der Bürgerrechte" mit dem Ziel, die Paragrafen mittels Volksbegehren wieder abzuschaffen.

Seit das auch mangels finanzieller Unterstützung seitens der Zigarettenindustrie versandete, hat er "ein bisschen resigniert. Der Mensch ist bequem, das hat den Widerstand einbrechen lassen". Am meisten ärgert Harder, dass er seine Gäste zwar zum Rauchen vor die Tür schicken, das Mithinausnehmen von Getränken aber unterbinden muss.

Nach der Häufigkeit von Bonner Bußgeldverfahren gefragt, teilte Stefanie Zießnitz vom städtischen Presseamt mit, dass in den vergangenen zwei Jahren insgesamt 75 Geldstrafen gegen Betreiber von Spielhallen und Gaststätten oder deren Besucher verhängt wurden.

Bei einem erstmaligen Verstoß gegen das Nichtraucherschutzgesetz würde der Gastronom mit 200, der Raucher mit 25 Euro zur Kasse gebeten. Insgesamt sei aber festzustellen, "dass die soziale Akzeptanz und soziale Kontrolle hinsichtlich des Rauchverbots überwiegend gegeben ist".

Nichtraucherschutzgesetz

Das aktuelle Nichtraucherschutzgesetz wurde im November 2012 vom nordrhein-westfälischen Landtag beschlossen und zum 1. Mai 2013 eingeführt. Es sieht ein uneingeschränktes Rauchverbot in Gaststätten vor.

Es novellierte das Vorgängergesetz aus dem Jahr 2008, das zahlreiche Ausnahmeregelungen zugelassen hatte. Geschlossene Gesellschaften können innerhalb eines eng vorgegebenen Rahmens ein Sonderrecht in Anspruch nehmen.

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