Angeklagter fehlt bei Gerichtstermin 8000 Euro wegen Flucht nach Unfall mit Luxuskarosse

BONN · Vergeblich haben die Prozessbeteiligten am Dienstag auf einen 51 Jahre alten Angeklagten gewartet, der sich wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung und fahrlässiger Körperverletzung vor dem Bonner Amtsgericht verantworten sollte.

 Der demolierte Wagen im Vorgarten einer Notärztin hatte im Winter Aufsehen erregt. Der Fahrer ist verurteilt worden.

Der demolierte Wagen im Vorgarten einer Notärztin hatte im Winter Aufsehen erregt. Der Fahrer ist verurteilt worden.

Foto: Axel Vogel

Offenbar scheute der Geschäftsmann das Licht der Öffentlichkeit, in dem er nach einem spektakulären Unfall mit einem Luxussportwagen stand.

In der Nacht auf den 15. Februar dieses Jahres soll der Angeklagte, der anscheinend Autohändler ist, auf dem Venusberg ein Mercedes-Coupé im Wert von 160.000 Euro zu Schrott gefahren haben. Das Geschoss mit mehr als 600 PS, an dem Händlerkennzeichen montiert waren, flog damals gegen 2.20 Uhr aus einer Linkskurve und landete an einem Baum auf dem Grundstück einer Notärztin.

Eine Beifahrerin lag nach dem Unfall neben dem demolierten Fahrzeug und musste ärztlich behandelt werden. Auch gegen sie wurde anfangs ermittelt, da nicht feststand, wer am Steuer des Wagens gesessen hatte. Nach den Ermittlungen stand für die Staatsanwaltschaft allerdings fest, dass der 51-Jährige am Steuer saß.

Laut Anklage hatte der Geschäftsmann nach dem Crash zunächst das Weite gesucht, war dann jedoch wieder an der Unfallstelle erschienen. Er war auch verletzt und wurde ärztlich behandelt. Auf dem Weg ins Krankenhaus sprang der Angeklagte jedoch aus dem Rettungswagen und flüchtete zu Fuß. Kurz darauf trafen ihn Polizisten zu Hause an. Eine Blutprobe ergab zwei Promille Alkohol im Blut.

Das Fernbleiben vom Prozess schützte den Raser, der immer behauptete, nicht der Fahrer gewesen zu sein, allerdings nicht vor einer Bestrafung: Wie von der Staatsanwältin beantragt, erließ die Amtsrichterin einen so genannten Strafbefehl. Dieser sieht vor, dass der Angeklagte eine Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro (100 Tagessätze à 80 Euro) zahlen muss.

Zudem muss der Geschäftsmann weitere sechs Monate warten, bis er eine neue Fahrerlaubnis beantragen kann. Der Verteidiger will die Entscheidung des Gerichts nun mit seinem Mandanten besprechen. Innerhalb der kommenden zwei Wochen kann er noch Einspruch einlegen.

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