Prozess wegen Eigenbedarf 93-Jährige soll in Bonn aus ihrer Wohnung raus

Bonn · Es ist eine eher ungewöhnliche Klage: Weil zwei betagte Vermieter in ihre Eigentumswohnung ziehen wollen, soll ihre 93-jährige Mieterin wegen Eigenbedarf ausziehen.

„Dieser Fall ist keine schöne Sache!“ Keine Frage, so Kammervorsitzender Ralf Ahlmann gleich zu Prozessbeginn am Donnerstag, dass die Räumungsklage gegen eine 93-Jährige auch für die Bonner Mietkammer etwas Außergewöhnliches ist – und nicht allein mit juristischen Mitteln zu lösen. Denn auch die klagenden Rentner – 81 und 80 Jahre alt – sind betagt und ihr Anspruch auf Eigenbedarf wegen eigener Gebrechlichkeit berechtigt. In erster Instanz hatten die Eheleute – wie berichtet – gewonnen, da ihre Gründe „nachvollziehbar, objektiv nicht unsinnig oder missbräuchlich“ seien. Ende März 2019 also sollte die Seniorin ihre Wohnung räumen, in die sie vor 30 Jahren mit ihrem mittlerweile verstorbenen Ehemann eingezogen war.

Die 93-Jährige ist gegen das Urteil in Berufung gegangen und am Donnerstag mit ihrer existenziellen Not auf viel Verständnis vor der 6. Zivilkammer des Landgerichts gestoßen. Denn keine Frage, dass die 93-Jährige auf dem freien Markt keine Wohnung mehr finden würde. Viel Schlimmer noch: Bei einer räumlichen „Verpflanzung“ werde die Seniorin, bei der das Sehfeld nach einem Schlaganfall eingeschränkt ist, zum Pflegefall. „Ein hartes Los“, so Ahlmann, für eine Frau, die bis heute noch selbstständig ihr Leben meistert; die noch selbst für sich kocht, im Keller die Getränke holt, sich gymnastisch fit hält und mit Unterstützung auch ihrer Kinder sogar einkaufen geht.

Suche nach Pflegeheim

„Dabei spielt die Sicherheit der gewohnten Wohnung eine große Rolle“, ergänzte ihr 63-jähriger Sohn. „Hier kennt sie jeden Teppich, jede Schublade, hier kann sie sich fast blind bewegen.“ Kaum sei sie in fremder Umgebung, werde sie unsicher. Kürzlich erst sei sie im Museum gegen eine Stufe gelaufen und gefallen.

Böse gestürzt ist unlängst auch der 81-jährige Kläger, der sich dabei Hüfte und Lendenwirbel gebrochen hat und sich zurzeit in der Geriatrie befindet. Ob sie je wieder gemeinsam leben können, da hatte seine Ehefrau selbst große Zweifel. Sicher jedoch ist, dass die 80-Jährige ihren Mann nicht mehr alleine pflegen kann und für ihn bereits ein Pflegeheim sucht.

Die Räumungsklage gegen ihre betagte Mieterin wird damit immer unverständlicher. Offenbar war es ein langgehegter Plan des Paares, die 100-Quadrat-Meter-Wohnung als Altersruhesitz zu nehmen. Wie die Klägerin am Donnerstag einräumte: „Wegen der schönen Aussicht“, wollten sie in die erste Etage ziehen und einen Treppenlift einbauen lassen. Ein ausgebautes Studio darüber würde sich anbieten, eine Vollpflegekraft unterzubringen.

Trotz großer Geduld der Richter („Das ist nicht allein was Juristisches, das ist was Menschliches“) kam es am Donnerstag zu keiner Einigung. Bevor die Kammer jedoch ein Urteil spricht, will sie einen neurologisch-psychiatrischen Gutachter einschalten, zur Frage, ob die 93-Jährige überhaupt umzugsfähig ist. Mit anderen Worten: Ob sie wegen eines Härtefalls der Kündigung widersprechen kann.

Infos: AZ: Landgericht Bonn 6 S 114/18

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