Abkommen von Bonn 1952 Als Deutschland sich wieder bewaffnen durfte

Bonn · Das Abkommen von Bonn hat 1952 das Besatzungsstatut abgelöst. Es war die Grundlage der Wiederbewaffnung Deutschlands.

 Im Bundesrat wird am 26. Mai 1952 von Bundeskanzler Konrad Adenauer und den Außenministern der drei Westmächte der Deutschlandvertrag unterzeichnet.

Im Bundesrat wird am 26. Mai 1952 von Bundeskanzler Konrad Adenauer und den Außenministern der drei Westmächte der Deutschlandvertrag unterzeichnet.

Foto: GA-Archiv

Die Außenminister der Bundesrepublik, Großbritanniens, Frankreichs und der Vereinigten Staaten unterzeichnen am 26. Mai 1952 im Bonner Bundesratssaal den Deutschlandvertrag nebst Zusatzabkommen. Offiziell heißt er „Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten“. Über 500 geladene Gäste und Pressevertreter sind Zeugen des Staatsakts, der nach den einleitenden Worten von Bundeskanzler Konrad Adenauer „Deutschland seine Freiheit wiedergeben und der Einheit einen Schritt näherbringen soll“. Mit dem Inkrafttreten des Vertrags wird das Besatzungsstatut von 1949 enden. Die Außenminister erklären, der Vertrag, der Deutschland seine staatliche Souveränität zurückgibt, solle das Land in die Gemeinschaft der freien Nationen zurückführen.

Gemeint ist in dem GA-Bericht seinerzeit nur die Bundesrepublik, nicht die aus der sowjetischen Besatzungszone entstandene DDR. Tatsächlich geht es den Außenministern auch weniger um die Freiheit Deutschlands. Der weltpolitische Anlass ist der Krieg in Korea. Deutschland soll in einer damals geplanten Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) einen militärischen Beitrag zur Verteidigung der westlichen Staaten leisten. Geredet wird bei derartigen Veranstaltungen damals noch deutlich kürzer als heute. Schon 26 Minuten nach Beginn des Staatsaktes setzt der Bundeskanzler seine Unterschrift unter den Vertrag, berichtet der GA tags darauf. Dafür müssen die Minister 17-mal zu den Füllfederhaltern greifen. Den Deutschland-Vertrag selbst unterschreiben sie an einem gesonderten Tisch nur zwei Meter entfernt von den 30 angereisten Pressefotografen und den Kameramännern der Wochenschauen, die übergroße Scheinwerfer aufgestellt haben. Die Verträge seien „auf bestes Büttenpapier gedruckt, schwarz eingebunden und mit großen Siegeln versehen“, berichtete die Bonner Zeitung ihren Lesern. Kurz nach den Mangeljahren der Nachkriegszeit ist das keine Selbstverständlichkeit.

Der Deutschland-Vertrag solle „den Schlussstrich unter die Kriegs- und Nachkriegszeit setzen und Europa in eine Zukunft führen, in der die Jugend nicht wieder in neue Kriege getrieben wird“. So drückt es der britische Außenminister Eden aus.

In der deutschen Gesellschaft ist das Vertragswerk indessen nicht unumstritten. Während die vier Außenminister unmittelbar im Anschluss an die Ratifizierung nach Paris fliegen, um dort die Europäische Verteidigungsgemeinschaft zu verhandeln, protestieren Sozialdemokraten dagegen. Nach ihrer Ansicht könnte der Vertrag die Wiedervereinigung Deutschlands erschweren. „Der Generalvertrag beschwört für unser Volk neue und unübersehbare Gefahren herauf, deren Auswirkungen sich schon heute durch neue Erschwernisse für Berlin und den Interzonenverkehr abzeichnen“, heißt es. Tatsächlich bringt der Vertrag der Bundesrepublik ihre staatliche Eigenständigkeit zurück. Die Gründung der geplanten Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) mit einer gemeinsamen Armee Frankreichs, der Niederlande, Belgiens, Italiens und Westdeutschlands scheitert hingegen 1954 am Ausscheren Frankreichs. Am 9. Mai 1955 wird die Bundesrepublik daraufhin Mitglied der NATO und bekommt mit der Bundeswehr eine eigene Armee. Um französische Bedenken zu zerstreuen, verzichtet Deutschland vertraglich darauf, atomare, biologische oder chemische Waffen herzustellen. Die USA sollen das Bündnis mit dauerhafter Präsenz ihrer Streitkräfte in Europa garantieren.

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