Kommentar zu Kindergeld für Flüchtlinge Absurde Begründung

Bonn · Wir schaffen das“, hat Bundeskanzlerin Merkel im vorigen Sommer angesichts der Flüchtlingsströme nach Deutschland ausgerufen und damit vor allem auf die vielen freiwilligen helfenden Hände aus der Bevölkerung gesetzt.

Auf die Bereitschaft der Menschen zu helfen, kann sie sich nach wie vor verlassen.

Das zeigen unter anderem die zahlreichen Initiativen, die sich seither gebildet haben und nach wie vor – meistens in aller Stille – den Staat in der Flüchtlingsarbeit tatkräftig unterstützen. Dazu zählen auch ganz aktuell die Familien in Bonn, die sich bereit erklärt haben, ein Flüchtlingskind als Pflegekind aufzunehmen. Das ist verdienstvoll und sicher keine leichte Aufgabe. Um so unverständlicher ist es, dass das Landesamt für Besoldung sie in der Frage des Kindergelds mit Paragrafenreiterei abspeisen will.

Die Begründung der Behörde in dem Ablehnungsbescheid, ein Kind ab 16 Jahren könne kaum eine familiäre Bindung zu den Pflegeeltern aufbauen, ist absurd. Ebenso die in dem Schreiben enthaltende Aussage, speziell die Autoritätsstellung der Pflegeeltern werde bei fortschreitendem Alter des Kindes nicht mehr in dem notwendigen Maße erreicht. Wer leibliche Kinder in dem Alter hat, kann über eine solche Begründung nur schallend lachen.

Da macht es sich eine Behörde angesichts der großen Herausforderung durch die Flüchtlinge zu leicht, indem sie vom Schreibtisch aus Entscheidungen trifft, die vielleicht formal korrekt sein können, aber an der Lebenswirklichkeit völlig vorbeigehen. Gerade in Fällen, in denen es um minderjährige, zumeist traumatisierte Flüchtlingskinder geht, muss man von der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeit der Einzelfallprüfung erst recht Gebrauch machen.

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