21-Jähriger und seine Ex-Freundin verurteilt Abzocker muss ins Gefängnis

Bonn · Das Ziel war stets, die geklauten Handys möglichst schnell in Marihuana umzusetzen. Diese Masche brachte einem einschlägig vorbestraften 21-Jährigen gestern wieder einmal eine Freiheitsstrafe ein. Vom Landgericht wurde der junge Mann unter anderem wegen Raubes zu 15 Monaten Haft verurteilt.

Die Chance einer Bewährung bekam er nicht mehr. Anders war dies bei der 16 Jahre alten Mitangeklagten. Die Ex-Freundin des jungen Mannes bekam eine 18-monatige Jugendstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Das damalige Liebespärchen hatte Anfang des Jahres mehreren Bekannten auf dreiste Art und Weise Smartphones abgeluchst. Dem 21-Jährigen drohte in dem Prozess zunächst sogar eine fünfjährige Mindeststrafe, da er wegen schwerer räuberischer Erpressung angeklagt war.

Ein 15-Jähriger hatte behauptet, von den Angeklagten mit einem Messer bedroht und zur Herausgabe seines iPhone 6 gezwungen worden zu sein. Im Prozess hatte der Jugendliche jedoch gebeichtet, die Geschichte drastischer gemacht zu haben (der GA berichtete). Ein Messer war demnach nicht im Spiel. Dass der Angeklagte damals in Untersuchungshaft genommen wurde, bezeichnete der Kammervorsitzende Wolfgang Schmitz-Justen als "Berufsrisiko eines Handyabziehers". Damit, dass die Opfer solche Taten aufbauschen, müsse gerechnet werden.

Den Angeklagten wurde vorgeworfen, dass die Taten "relativ perfide und raffiniert eingefädelt" waren. Vorzugsweise hatten sie sich die Smartphones einfach heimlich eingesteckt oder unter dem Vorwand, ein Taxi herbeitelefonieren oder fotografieren zu wollen, "ausgeliehen".

Die 16-Jährige war wie ihr Ex-Freund in der Jugend aufgrund schwieriger familiärer Verhältnisse auf sich allein gestellt. Bei der jungen Angeklagten soll ein Paket von Bewährungsauflagen verhindern, dass sie rückfällig wird. Neben 120 Sozialstunden wurden regelmäßige Drogentests angeordnet.

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