Gewerbliche Sammler im Visier Ärger an den Bonner Sperrmülltagen

Bonn · Ein Bürger fordert das Verbot für gewerbliche Sammler während der Sperrmülltage in Bonn. Ein entsprechender Antrag löste eine politische Debatte aus.

Eigentlich ist es eine gute Sache, dass man alle paar Monate sein Sperrgut vor die Tür stellen kann und der Müll dann von Bonnorange abgeholt wird. Doch immer wieder gibt es rund um die Sperrmülltermine Ärger.

Im jüngsten Bürgerausschuss beklagte sich ein Antragsteller über die vielen gewerblichen Sammler, die mit älteren Diesel-Sprintern durch die Wohnviertel fahren, die Luft verpesten und die Sperrmüllhaufen bei ihrer Suche nach brauchbaren Dingen durchwühlen. Die Stadt Bonn solle deshalb gegen die gewerblichen Sperrmüllsammler vorgehen und ihre Aktivitäten verbieten, forderte der Mann.

Die gewerblichen Sammler, die oftmals aus Polen oder südosteuropäischen Ländern anreisten, führen teilweise mit bis zu 30 Lieferwagen an Sperrmülltagen durch sein Viertel, schilderte der Bürger weiter. Dies bedeute erhebliche Verkehrsbehinderungen und auch Umwelt- und Lärmbelastung durch die teils sehr alten Fahrzeuge.

„Hinzu kommt häufig ein rücksichtsloses, möglicherweise strafrechtlich relevantes Verhalten“, sagte er. So habe er schon zwei Mal beobachtet, dass aus alten Kühlschränken die Metallteile mit der Axt herausgeschlagen worden seien.

Einige Politiker bestätigten die Schilderung des Antragstellers und berichteten ebenfalls von chaotischen Zuständen an den Sperrmülltagen in ihren Wohngebieten. Klaus Großkurth (CDU) aus Tannenbusch dagegen erklärte, in seinem Wohngebiet klappe das System ganz gut. „Wir sollten froh sein, dass wir das System haben, weil viele Dinge wieder verwertet werden.“

Fenja Wittneven-Welter (SPD) berichtete dagegen ebenfalls von Beschwerden einiger Bürger. Die hätten sich zudem darüber beklagt, dass manche der gewerblichen Sammler an den Vortagen der Sperrmüllabfuhrtermine an der Südbrücke campierten und sie deswegen dort nicht mehr gerne spazieren gingen.

„Eigentlich ist es ja verboten, am Vorabend den Sperrmüll rauszustellen. Viele tun es aber trotzdem“, sagte sie. Das Ganze sei ein großes Problem und wohl nur schwierig zu lösen. Sie verwies auf den laufenden Versuch von Bonnorange, bei dem derzeit in einigen Vierteln der Sperrmüll nur auf Bestellung abgeholt wird. „Diesen Versuch sollten wir abwarten.“

Auch Norbert Neu (FDP) hat beobachtet, dass Sperrmüllsammler in Auerberg, wo er lebt, Chaos hinterlassen haben. „Das sieht dann aus, als ob einer eine Handgranate hineingeworfen hätte.“ Schlimm sei nicht nur, dass oftmals Gegenstände einfach abgestellt würden, die nicht auf den Sperrmüll gehörten, wie Farbdosen oder Kloschüsseln. Einige Leute hätten einfach Spaß an Vandalismus und zerstörten Möbel oder Spiegelschränke, sagte Neu.

Kritik am Antragsteller

Guido Pfeiffer (Grüne) aber kritisierte den Antragsteller: Dem gehe es lediglich um das Verbot gegen die Sammler aus ärmeren Ländern, die aus dem, was man hierzulande wegwerfe, einen Mehrwert erzielten, um ein etwas besseres Leben führen zu können.

„Ich bin froh, dass es diese Menschen gibt, ich habe auch nie gesehen, dass sie es sind, die für Unordnung beim Sperrmüll sorgen.“ Pfeiffers Äußerung rief CDU-Ratsherr Georg Schäfer auf den Plan. Pfeiffer habe dem Antragsteller zwischen den Zeilen vorgeworfen, er sei ausländerfeindlich, schimpfte Schäfer. „Da müssen Sie nach Buschdorf kommen. Dort sammeln viele Gewerbliche mit alten Diesel-Stinkern den Sperrmüll ein.“

Richard Münz, stellvertretender Leiter von Bonnorange, erklärte, der Modellversuch solle noch bis Ende des Jahres laufen und dann ausgewertet werden. Er verwies zudem auf die schriftliche Stellungnahme von Bonnorange zum Bürgerantrag. Darin heißt es unter anderem: „Das Durchsuchen von bereitgestelltem Sperrmüll zum Zwecke der Wiederverwendung ist nur gestattet, wenn dadurch die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere der Straßen- oder Fußgängerverkehr, nicht beeinträchtigt wird.“

Laut städtischer Abfallsatzung handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, wenn der Sperrmüll von Dritten so durchwühlt wird, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung beeinträchtigt wird. Das kann mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet werden.

Wer zum Zwecke der Gewinnerzielung Sperrmüll sammelt, benötigt eine Erlaubnis nach der Gewerbeordnung. Münz erinnerte sich, dass das für die Kontrolle zuständige Ordnungsamt der Stadt vor einigen Jahren am Vorabend eines Sperrmüllabfuhrtermins alle gewerblichen Sammler in dem Beritt überprüft habe: Alle seien ohne Gewerbeschein unterwegs gewesen.

Auf GA-Nachfrage teilte Vize-Stadtsprecher Marc Hoffmann mit: „Es gab 2018 keine Bußgeldverfahren gegen gewerbliche Sperrmüllsammler. Es finden auch keine gezielten Kontrollen statt. Problematisch bleibt es, ein gewerbliches Sperrmüllsammeln zu beweisen.“

Da sich die Beschwerden über Sperrmüllsammler, die in größerem Umfang abgestellte Gegenstände mitnehmen, aber häuften, werde sich die Stadt mit Bonnorange und der Polizei austauschen, wie hier künftig besser und wirksamer angesetzt werden könne.

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