Paulusheim in Endenich Ärger eskaliert - Sohn der letzten Bewohnerin erwägt Klage

BONN · Mit einem Polizeieinsatz endete vor wenigen Tagen der Auszug der letzten Bewohnerin des Paulusheimes in Endenich. Zudem überlegt der Sohn von Anna Maria Graff, der Pädagoge Jürgen Graff (55), den bisherigen Träger, eine GmbH der Alexianer-Brüdergemeinschaft, wegen Verleumdung zu verklagen. Der Heimträger habe, so Graff, hinter seinem Rücken beim Vormundschaftsgericht die gesetzliche Betreuung seiner Mutter angeregt.

Während Graffs 86-jährige Mutter bereits in ihrer neuen Bleibe, im Perthesheim, untergebracht war, räumte ihr Sohn mit Freunden noch bis kurz vor Mitternacht ihr Zimmer aus. "Wir wollten bis zum Schluss dort bleiben, quasi als letzten Protest gegen die Schließung", so Graff. Wie berichtet, hat die GmbH den Pflegeheimbetrieb nach Troisdorf verlegt und will das Areal verkaufen.

Der Wachdienst habe dann die Polizei gerufen, weil Personen "alkoholisiert" das Gelände mit ihren Fahrzeugen verlassen wollten, erklärt der Geschäftsführer der Alexianer-GmbH Rhein-Sieg, Peter Scharfe, auf GA-Anfrage. "Wir waren nicht betrunken und hatten nur ein Auto auf dem Parkplatz stehen", hält Graff dagegen.

Völlig konsterniert sei er gewesen, als er erfuhr, dass die bisherige Heimleiterin bereits Anfang Dezember eine gesetzliche Betreuung für seine Mutter beim Vormundschaftsgericht angeregt habe. "Das ist schon ungeheuerlich", empört Graff sich noch heute. Er habe davon erst im Januar bei einem Gespräch mit einem Mitarbeiter der Betreuungsstelle der Stadt Bonn erfahren.

"Ich hatte selbst im Dezember im Einvernehmen mit meiner Mutter die gesetzliche Betreuung beantragt, weil die bisherige Vollmacht für eine rechtliche Vertretung nicht ausreichte." Graff zweifelte die Rechtmäßigkeit der Kündigung des Heimplatzes an.

Man sei in großer Sorge um die weitere Versorgung von Frau Graff gewesen, "da zu keinem Zeitpunkt erkennbar war, dass Herr Graff entweder eine der unsererseits angebotenen Alternativen ergriffen hat, noch sonst hat erkennen lassen, dass er sich um einen Umzug bemüht", erklärt Scharfe. Das habe die Heimleitung der Stadt und dem Betreuungsgericht mitgeteilt. Eine Betreuung habe sie nicht beantragt. "Über die Einsetzung einer Betreuung entscheidet selbstverständlich allein das Amtsgericht", so Scharfe. Die Stadt und das Amtsgericht wollten sich gegenüber dem GA mit Verweis auf den Datenschutz nicht äußern.

Selbstredend habe er nach einem Platz Ausschau gehalten, versichert Graff. Bereits im Dezember sei in Absprache mit der Alexianer GmbH ein Zimmer in einem anderen Heim reserviert worden. Am 21. Januar habe er dann die Zusage für den Platz im Perthesheim erhalten. "Dort habe ich dann zu- und den anderen Platz abgesagt", sagt er. Die GmbH habe er aus Verärgerung bewusst nicht darüber informiert.

Graff, inzwischen gesetzlicher Betreuer seiner Mutter, hat diese Woche Akteneinsicht beim Amtsgericht genommen. Und ist entsetzt: "Was ich da von der Heimleitung über mich lesen musste, ist Verleumdung." Er überlege deshalb zu klagen. Für ihn steht fest: Die Heimleitung habe nur wirtschaftliche Interessen im Blick gehabt. "Die wollten vermutlich aus Kostengründen nicht, dass meine Mutter als einzige Bewohnerin bis zum Schluss im Paulusheim bleibt."

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