Notdienstreform in Bonn Ärzte sind erleichtert über Stopp

Bonn · Nachdem die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) am vergangenen Freitag die geplante Notdienstreform und damit das geplante Modellprojekt für die Region Bonn/Rhein-Sieg/Euskirchen vorerst gestoppt hat, können die Mediziner ihre drei vereinsgeführten Notdienstpraxen in Beuel, Bad Godesberg und Duisdorf weiter betreiben.

 Anmeldung in der Notfallpraxis: Eine Patientin im Gespräch mit Franziska Lackmann (rechts).

Anmeldung in der Notfallpraxis: Eine Patientin im Gespräch mit Franziska Lackmann (rechts).

Foto: Richard Bongartz

„Wir sind glücklich, dass erst einmal alles so bleibt, wie es ist“, erklärte der Vorsitzende des Beueler Notdienstvereins, Peter Richter, auch namens seiner Kollegen. Seit Jahren wehren sich die Bonner Mediziner gegen die Pläne der KVNO, die an die drei Krankenhäuser in den Stadtteilen angegliederten Notdienstpraxen zu schließen und nur noch eine einzige Praxis im Zentrum der Bundesstadt zuzulassen. Und die sollte von der KVNO geführt werden.

Unterstützung in ihrem Widerstand gegen diese Pläne hatten Bonns Mediziner von den Kommunalpolitikern erhalten – nicht nur aus Bonn. Auch aus den umliegenden Städten und Gemeinden des Rhein-Sieg-Kreises und aus Euskirchen hatte es Proteste aus der Politik gehagelt, denn alle drei Bonner Praxen sind außerhalb der Sprechstundenzeiten auch Anlaufstelle für viele Patienten aus der Region.

Von allen Seiten wurde die Befürchtung geäußert: Patienten hätten in dem Fall nicht nur längere Wege zu bewältigen, sondern müssten auch erheblich längere Wartezeiten in Kauf nehmen. Diese Gefahr ist nun erst einmal bis Ende 2016 gebannt. Und es ist nun Sache der in diesem Jahr neu zu wählenden Vertreterversammlung der KVNO zu entscheiden, wie der Notdienst der niedergelassenen Ärzte geregelt werden soll.

Ärzte offen für Medikamentenabgabe im Notdienst

Mediziner Richter und seine Kollegen haben nun, wie der Beueler Vereinsvorsitzende erklärt, die Hoffnung, dass „die Chance ergriffen und die tatsächliche Bedarfslage ermittelt wird“. Eines aber trübt die Freude der Bonner Ärzte, wie Richter erklärte: „Dass die beantragte vierte und für sinnvoll erachtete Notdienstpraxis am Petrus-Krankenhaus in der Bonner City“ nicht eingerichtet werden kann. Sie wurde nicht genehmigt.

Für eine Reform aber seien, so Richter zum GA, die Ärzte ganz offen, wie die intensiven Diskussionen in Kollegenkreisen zeigten: die Medikamentenabgabe im Notdienst. Die sei den Ärzten bisher untersagt, da nur die Apotheken das sogenannte Dispensierrecht hätten.

Das aber bedeute: Die Patienten müssten nach Verlassen der Notdienstpraxis auch noch nach der diensthabenden Apotheke suchen. Das könnte den Kranken erspart werden, wenn die Notdienstärzte die nötigen Medikamente ausgeben dürften, wie es in der Schweiz und Österreich gängige Praxis sei.

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