Aberkennung der Trägerschaft Ako-pro-Seminar klagt gegen die Stadt

BONN · Das Ako-pro-Seminar, die dem Bad Godesberger Aloisiuskolleg (Ako) nahestehende Bildungseinrichtung, hat gegen die Stadt Bonn Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht.

 Das Aloisiuskolleg kommt nicht zur Ruhe.

Das Aloisiuskolleg kommt nicht zur Ruhe.

Foto: Ronald Friese

"Wir hegen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der rückwirkenden Aberkennung der Trägerschaft freier Jugendhilfe", erklärt der Ako-pro-Vorsitzende Dirk Stueber. Der Jugendhilfeausschuss hatte im September der Aberkennung mit klarer Mehrheit zugestimmt.

Der Grund: Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) hatte 2011 der früheren Ako-pro-Leitung für 2008 bis 2010 systematische Täuschung bei der Beantragung sehr hoher Zuschüsse vorgeworfen. Seither ermittelt die Staatsanwaltschaft. Die Stadt kontrolliert die Zuschüsse rückwirkend bis 2000 und erhebt Rückforderungen.

Die Begründung der Aberkennung überzeuge nicht, so Stueber. "Vielmehr verstärkt sich der Eindruck, als wollten Politik und Verwaltung ein öffentlichkeitswirksames Zeichen setzen, ohne aber der aktuellen Arbeit und Entwicklung im Verein gerecht zu werden." Die Stadt hätte vor fünf Jahren genauer prüfen sollen, ob der Verein unter der damaligen Geschäftsführung seriös geleitet wurde, um vielleicht zurecht über eine Aberkennung und andere Maßnahmen zu entscheiden.

"Das haben Politik und Verwaltung aus unerklärlichen Gründen versäumt. Damals dürften nicht nur im Ako-Pro e.V., sondern auch auf Stadtseite wichtige Kontrollmechanismen nicht gegriffen haben", kritisiert Stueber die Verwaltung. Die nachträgliche Aberkennung treffe in jedem Fall die Falschen.

Ako-pro habe Anfang der Woche die von der Stadt bislang geforderten Rückzahlungen in voller Höhe geleistet, so Stueber. Es handle sich um knapp 16.000 Euro. "Vor allem der Bereich Scouting wurde bei unterschiedlichen Aktivitäten und Fahrten 2009 und 2010 zum Teil zu Unrecht gefördert", gibt Stueber mit Blick auf den RPR-Bericht zu.

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