Gericht verurteilt Verkehrsrowdys Alkoholisiert andere Autofahrer ausgebremst

BONN · Regelrechte Verfolgungsjagden lieferte sich ein hochgradig betrunkenes Duo mit mehreren Bonner Autofahrern. Vor dem Amtsgericht mussten sich die beiden Männer, 46 und 53 Jahre alt, jetzt für ihr absurdes Verhalten am Abend des 17. Februar 2014 verantworten.

Sie blockierten die Straße, indem sie sich quer stellten

Mit dem Mercedes des 53-Jährigen fuhren die beiden zunächst auf der B 56 Richtung Innenstadt. Zuvor müssen sie ordentlich Alkohol getrunken haben: Der Beifahrer hatte 2,3, der Fahrer sogar 2,6 Promille. Plötzlich stoppte der Bonner sein Auto vor einer Ampelkreuzung und schaltete die Warnblinkanlage an. Als ein Autofahrer aus der bereits entstandenen Schlange ausscherte und den Mercedes überholte, gab der 53-Jährige Gas und raste hinterher. Dann überholten die Angeklagten das Fahrzeug des Zeugen und blockierten die Straße, indem sie sich quer stellten.

Die beiden betrunkenen Männer sprangen aus dem Mercedes und begannen, auf den 30-jährigen Zeugen einzuschlagen, als der durch das geöffnete Seitenfenster fragte, was denn los sei. Zudem versuchte der 53-Jährige, das Opfer aus dem Auto zu ziehen, was jedoch nicht gelang. Der Zeuge gab Gas und rief bei der Polizei an.

Dann versuchte der Mann, sich auf das Gelände einer Tankstelle in Beuel zu retten, um dort auf die Polizei zu warten. Doch die Angeklagten ließen nicht von ihm ab: Sie hatten sich bereits wieder vor das Auto gesetzt und die Einfahrt zur Tankstelle versperrt. In seiner Not wendete das Opfer, doch die Verkehrsrowdys verfolgten ihn weiter. Als sie an einer roten Ampel aus dem Wagen stiegen, sprang der 30-Jährige aus seinem Auto und flüchtete vor den Verfolgern. Die Angeklagten liefen ihm noch einige Meter hinterher, kehrten dann jedoch um, traten noch gegen die Autotür des Mannes und fuhren davon.

Nur wenige Minuten später trieben sie ihr übles Spiel mit einem 59-jährigen Autofahrer, der von der Nordbrücke Richtung Auerberg abfahren wollte. Auch hier setzten sie sich wiederholt vor den Wagen des Mannes, bremsten ihn aus und gingen an das Auto heran. Der Zeuge fuhr schnell weiter und rief ebenfalls die Polizei an. Und die zog die beiden Angeklagten schließlich aus dem Verkehr. Vor dem Amtsgericht äußerten sich die beiden Verkehrsrowdys zwar nicht zu den Geschehnissen und ihren Taten an jenem Abend. Allerdings erklärten sie sich bereit, den Schaden am Auto des ersten Opfers in Höhe von 2000 Euro zu begleichen.

Zusätzlich müssen sie noch 200 Sozialstunden ableisten

Der Beifahrer wurde wegen gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Der Fahrer erhielt eine Freiheitsstrafe von 15 Monaten - ebenfalls zur Bewährung. Der bislang nicht vorbestrafte 53-Jährige wurde unter anderem auch der Nötigung und der Trunkenheit im Verkehr schuldig gesprochen. Die beiden Angeklagten müssen jeweils 200 Sozialstunden ableisten.

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