Alkoholverbot, 2G-Plus, Maskenpflicht Das gilt in den Brauchtumszonen an Karneval in Bonn

Bonn · In Bonn wird es an den Karnevalstagen mehrere Brauchtumszonen geben. Teilweise gilt dort ein Alkoholverbot, 2G-Plus und Maskenpflicht sind aber überall Voraussetzung.

 Die Stadt Bonn wird die Brauchtumszonen stichprobenartig kontrollieren.

Die Stadt Bonn wird die Brauchtumszonen stichprobenartig kontrollieren.

Foto: dpa/Fabian Strauch

Zu Karneval weist die Stadt Brauchtumszonen an bekannten Feierorten aus. Das ist das Ergebnis der Beratungen im städtischen Krisenstab am Mittwoch. Die Regelungen gelten an den tollen Tagen vom 24. Februar bis einschließlich 1. März.  Zudem wird ein Alkoholverbot verhängt. Die Stadt wird die Brauchtumszonen stichprobenartig kontrollieren. In Köln gelten dieselben Regeln, allerdings wird dort das gesamte Stadtgebiet zur Brauchtumszone und es gibt keine Maskenpflicht.

Mehrere Brauchtumszonen

Die Feier-Areale, in denen geschunkelt, getanzt, gegessen und getrunken werden darf, betreffen vor allem die an den Karnevalstagen besonders beliebten Party-Bereiche im Bonner Stadtgebiet. Damit soll dort, wo traditionell Karneval gefeiert wird, der Infektionsschutz so gut wie möglich sein, erklärt das städtische Presseamt. Die Brauchtumszonen umfassen die Altstadt (zwischen Berliner Platz, Kölnstraße, Kaiser-Karl-Ring, Hochstadenring und Bornheimer Straße), den Alten Zoll, Berliner Freiheit, Bertha-von-Suttner-Platz, Brassertufer, Erzbergerufer, Frankenbadplatz, Friedensplatz, Hans-Steger-Ufer, Hofgartenwiese, Kennedybrücke, Konrad-Adenauer-Platz, Kaiserplatz, Markt, Münsterplatz, Moltkeplatz, Poppelsdorfer Allee sowie die öffentlichen Flächen um das Poppelsdorfer Schloss, Stadtgarten und Theaterplatz. Wer dort Karneval feiern möchte, benötigt einen vollständigen Impfschutz (zwei Impfungen) und zusätzlich einen tagesaktuellen negativen Antigen-Schnelltest, einen maximal 48 Stunden alten PCR-Test oder eine Auffrischungsimpfung.

Die Maskenpflicht in der Bonner Fußgängerzone wird bis einschließlich 9. März verlängert. Darüber hinaus wird sie über die Karnevalstage auf die Brauchtumszonen sowie auf die Einkaufsbereiche in den Stadtbezirken von Bad Godesberg, Beuel und Hardtberg ausgeweitet.

Teilweise Alkoholverbot

Der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum wird an den fünf Karnevalstagen in einem Teil der Brauchtumszonen untersagt. Konkret gilt dies in der Altstadt (zwischen Berliner Platz, Kölnstraße, Kaiser-Karl-Ring, Hochstadenring und Bornheimer Straße), am Fritz-Schroeder-Ufer/Erzberger-Ufer/Moses-Hess-Ufer/Brassertufer (linksrheinisch) sowie am Hans-Steger-Ufer (rechtsrheinisch Beuel) und an der Poppelsdorfer Allee.

Damit die Kneipen und Gaststätten an Karneval nicht zu voll werden, darf es nur an festen Steh- und Sitzplätzen eine Bewirtung geben. In Innenräumen gilt zudem eine weitere Verschärfung: Das „Boostern“ ersetzt nicht einen tagesaktuellen Test.  oni

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