Verdächtiger im Fall der Schüsse in Tannenbusch Amtsgericht Bonn stellt Verfahren um Betrug mit Corona-Hilfen ein

Bonn · Ein bereits polizeilich bekannter Bornheimer sollte Corona-Hilfen zu Unrecht beantragt haben. Das Amtsgericht Bonn hat nun aber das Verfahren gegen den 25-jährigen Verdächtigen eingestellt.

 Nach der Schießerei am 22. Mai auf einem Parkplatz am Tannenbusch-  Center untersuchen Polizeibeamte den Mercedes.

Nach der Schießerei am 22. Mai auf einem Parkplatz am Tannenbusch- Center untersuchen Polizeibeamte den Mercedes.

Foto: Benjamin Westhoff

Ein Verfahren wegen Subventionsbetrugs gegen einen 25-jährigen Bornheimer hat eine Bonner Amtsrichterin eingestellt. Dem Mann war vorgeworfen worden, zu Unrecht 9000 Euro Corona-Soforthilfe beantragt und kassiert zu haben. Demnächst muss sich der Mann noch wegen eines weit gravierenderen Vorwurfs vor dem Landgericht verantworten. Gemeinsam mit zwei 29 und 33 Jahre alten Komplizen steht er Anfang nächsten Jahres wegen versuchten Mordes vor dem Schwurgericht. Das Trio soll am 22. Mai dieses Jahres in Tannenbusch mindestens vier Schüsse auf einen in seinem Auto sitzenden Mann abgegeben haben.

Am 25. April hatte der Angeklagte im Internet die Corona-Gelder beantragt und erhalten. Er habe seit 2016 ein Nebengewerbe angemeldet, sagte er der Amtsrichterin. So sei er hin und wieder als Hausmeister oder im Sicherheitsbereich tätig gewesen. Als er den Antrag stellte, sei der Mann allerdings bei einem Unternehmen angestellt gewesen, das Mobilfunkantennen wartet, und bezog Kurzarbeitergeld. „Somit war er nicht berechtigt, den Antrag zu stellen“, sagte der Vertreter der Staatsanwaltschaft.

Der Anwalt des Angeklagten argumentierte hingegen, dass das Arbeitsverhältnis eine „Art Praktikum“ dargestellt habe. Sein Mandant habe sich mit einem Freund, der ebenfalls bei dem Unternehmen angestellt war, in ebendiesem Bereich selbstständig machen wollen. Von dem Geld habe er 2000 Euro für die notwendige Betriebsausstattung verwendet. Außerdem habe sein Mandant zuvor bei der Arbeitsagentur angerufen, und dort habe ihm ein Sachbearbeiter geraten, als Überbrückungshilfe kurzerhand die Gelder aus dem Corona-Topf zu beantragen.

Doch selbst, wenn diese Angaben korrekt sind, würde es sich immer noch um einen unrechtmäßigen Antrag handeln, erwiderte der Staatsanwalt. Dennoch stimmte auch er ebenfalls einer vorläufigen Einstellung zu. Wenn der Angeklagte die zu Unrecht erhaltenen 9000 Euro fristgerecht zurückzahlt, kann das Verfahren endgültig eingestellt werden.

Was allerdings am 22. Mai auf einem Parkplatz in Tannenbusch geschehen sein soll, hat eine andere Dimension: Gemeinsam mit dem Freund, mit dem er sich selbstständig machen wollte, sowie mit einem 29-jährigen Bekannten soll er in einem von ihm angemieteten Wagen einem Mann an einer Tankstelle in Bornheim aufgelauert haben. Zu dritt sollen sie dem Opfer dann unbemerkt bis zu dem Parkplatz in der Oppelner Straße gefolgt sein, wo der 29-Jährige dann mit einem Revolver vom Kaliber 38 Millimeter das Feuer auf den Wagen des Opfers eröffnet haben soll. Der Fahrer blieb unverletzt und verständigte im Anschluss die Polizei. Die Schüsse trafen die hintere linke Seitenscheibe seines Fahrzeugs, den linken Außenspiegel, die Heckscheibe und den Kofferraum.

Der 25-Jährige und der 33-Jährige sind zudem wegen weiterer möglicher Straftaten angeklagt: Dem 25-Jährigen wird Drogenhandel mit Waffen und ein Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen. Außerdem soll er zugelassen haben, dass sein Freund von ihm gemietete Autos fuhr, ohne das dieser einen gültigen Führerschein besessen hat. Der Mittäter muss sich folglich für 15-faches Fahren ohne Erlaubnis verantworten.

Offenbar waren die beiden Männer wenige Tage nach den Schüssen am 4. Juni in eine Polizeikontrolle geraten. Dort war aber wohl zunächst nur festgestellt worden, dass der 33-Jährige keinen Führerschein hatte. Verhaftet wurden die Männer erst am 10. Juni: In einem weiteren von dem 25-Jährigen angemieteten Wagen fanden die Ermittler neben knapp 25 Gramm Kokain auch eine ähnliche Waffe, wie sie bei dem Überfall eingesetzt worden war. Ob es sich dabei um die Tatwaffe handelt, ist noch unklar.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Von GA-Redakteur
Philipp Königs
zur Klimaplan-Bilanz
Erfolg bemisst sich an Taten
Kommentar zur Bonner Klimaplan-BilanzErfolg bemisst sich an Taten
Zum Thema
Aus dem Ressort