Schlechter Scherz führt in Bonn vors Gericht Bonner Azubi verbreitet Video eines Schülers mit Sturmgewehr

Bonn · Ein 18-jähriger Bonner Azubi hatte Aufnahmen eines Schülers verbreitet, der ein Sturmgewehr auf seinen Lehrer richtete. Das brachte den jungen Mann vors Gericht.

 Im Fall eines per Whatsapp verbreiteten Schülervideos hat das Bonner Landgericht entschieden. Symbolbild.

Im Fall eines per Whatsapp verbreiteten Schülervideos hat das Bonner Landgericht entschieden. Symbolbild.

Foto: dpa/Carsten Rehder

Ganze 13 Sekunden lang war das Tik-Tok-Video, das ein damals 18-jähriger Bonner Azubi im Dezember 2021 in seinem Whatsapp-Status postete: Darin zu sehen war ein unscheinbarer Schüler, der im Klassenzimmer langsam einen Gitarrenkoffer öffnete und mit dem darin befindlichen Sturmgewehr seinen Lehrer ins Visier nahm.

Kommentiert war der Post, der dem jungen Bonner einiges an Ärger einbringen und ihn schließlich vor Gericht bringen sollte, mit dem Hinweis an einen Freund: „Ich am letzten Schultag“. An diesem Montag wurde nun ein Verfahren wegen Bedrohung vor dem Bonner Amtsgericht eingestellt. Und zwar gegen eine Auflage, die man fast schon salomonisch nennen könnte. Einen zweiseitigen „Besinnungsaufsatz“, in dem er sich kritisch mit seinem Post auseinandersetzt, möchte Amtsrichter Dominik Reppel von dem jungen Mann lesen.

Davon, dass der gepostete Whatsapp-Status in irgendeiner Form ernst gemeint gewesen sein könnte, gingen letztlich weder die Vertreterin der Staatsanwaltschaft noch das Gericht aus: Vielmehr schenkten alle der Versicherung des jungen Mannes Glauben, dass es sich schlicht um einen schlechten Scherz gehandelt habe. Einen schlechten Scherz, den aber einige durchaus ernst genommen hatten: Offenbar hielt der Chef des Auszubildenden es für durchaus denkbar, dass sich sein schweigsamer und zurückhaltender Stift tatsächlich in Gewaltphantasien ergehen könnte.

Berufsschule informierte die Polizei

Und so informierte er die Berufsschule, die wiederum die Polizei rief. Für viele passte der junge Mann mit dem verschlossenen Charakter offensichtlich zu dem Bild, das sie von dem entsprechenden Tätertyp hatten. Zu dem Gerichtsverfahren war der Heranwachsende in Begleitung seiner Mutter erschienen, und das Gericht glaubte dem reuigen Mann uneingeschränkt: „Ich bin mir sicher, dass wir uns hier nicht wiedersehen“, kommentierte Richter Reppel die Verfahrenseinstellung.

Juristisch wäre ein Schuldspruch ohnehin schwierig gewesen: Der angeklagte Tatbestand der Bedrohung erfordere eine konkrete Person, hatte der Richter zuvor deutlich gemacht. Die fehle hier aber, da die Lehrer des Auszubildenden gar nicht zu seinen Kontakten gehört hätten. Und auch den alternativ in Frage kommenden Tatbestand der Ankündigung einer Straftat konnte der Richter nicht erkennen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Die Zeit drängt
Kommentar zum drohenden Bedeutungsverlust der S13 Die Zeit drängt
Aus dem Ressort