Bonner Landgericht Amtsrat verlor Rennen um Leitungsstelle

BONN · Erfolgreich hat sich ein am Bonner Landgericht beschäftigter 61 Jahre alter Amtsrat dagegen gewehrt, dass an seiner Stelle ein Mitbewerber Leiter der Bewährungshilfe (Ambulanter Sozialer Dienst) werden sollte. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat jetzt in einem Eilrechtsschutzverfahren entschieden, dass die Vergabe der Stelle an den Amtmann rechtswidrig war.

Ulrich Lau, Sprecher des Oberverwaltungsgerichts: "Es sind Fehler festgestellt worden, so dass die Angelegenheit vom Landgericht Bonn neu entschieden werden muss." Knackpunkt des Beförderungsstreits sind die unterschiedlichen "Statusämter" der beiden einzigen Bewerber auf die Oberamtsratsstelle (A 13).

Der 61-Jährige bekleidet die Stelle eines Amtsrats (A 12), der jüngere Mitbewerber lediglich eine A 11-Stelle eines Amtmanns. Offenbar sollte der rangniedrigere Kollege die Leitungsstelle übernehmen und nach erfolgreicher Erprobung nach A 12 bezahlt werden. Nach dem Ablaufen einer Wartezeit war dann anscheinend die Beförderung zu A 13 vorgesehen.

Das Landgericht hatte damit argumentiert, dass die beiden Bewerber in der Praxis die gleiche Tätigkeit ausüben würden. Der Amtmann sei darin etwas besser gewesen. Das OVG befand nun jedoch, dass es teilweise unterschiedliche Aufgabenbereiche gegeben habe. Daher sei es zweifelhaft, ob von "derselben Funktionsebene" ausgegangen werden kann.

Es habe einen "rechtlich fehlerhaften Qualifikationsvergleich" gegeben. Christoph Arnold, der Anwalt des 61-Jährigen, zog einen Vergleich zu Schulnoten: "Die guten Bewertungen der beiden Bewerber auf eine Stufe zu stellen ist wie die Schulnote zwei bei einem Drittklässler mit der eines Viertklässlers zu vergleichen. Die Anforderungen sind einfach unterschiedlich hoch."

Das Oberverwaltungsgericht untersagte die Beförderung des Amtmanns. Für Anwalt Arnold ist der Fall klar: In seinen Augen sollte sein als unbequem geltender Mandant übergangen werden, da dieser gegenüber der Leitung der Gerichtsverwaltung nicht den notwendigen Respekt gezeigt habe. Der Rechtsanwalt geht davon aus, dass der 61-Jährige nun die Leitungsstelle erhalten wird. Das Landgericht wollte sich zu laufenden Personalfragen nicht äußern.

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