Bonner Jugendschöffengericht Angeklagte eifern Rapper Xatar nach

BONN · Gymnasiasten vor Bonner Jugendschöffengerichts: Jugendstrafe und Verwarnung für einen Überfall auf eine Spielhalle. "Das war Schwerkriminalität auf Laienniveau." Auf diese Formel brachte der Vorsitzende Richter des Jugendschöffengerichts das Vorgehen von zwei Gymnasiasten und einem Komplizen.

Das Trio hatte in der Nacht zum 23. Dezember des vergangenen Jahres eine Spielhalle in der Innenstadt überfallen.

Am Dienstag wurde ein 20-Jähriger wegen gemeinschaftlicher schwerer räuberischer Erpressung zu einer einjährigen Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt. Der 19-Jährige, der die Spielhalle ausgekundschaftet und das Fluchtauto gefahren hatte, erhielt eine Verwarnung. Er muss drei Wochen Dauerarrest absitzen. Beide müssen jeweils 150 Sozialstunden ableisten und je 1000 Euro an die Spielhallenaufsicht zahlen.

Ein mitangeklagter 19-Jähriger wurde freigesprochen: Die Staatsanwaltschaft hatte ihn für einen der beiden Räuber gehalten, die maskiert und mit einer Soft-Air-Pistole bewaffnet in die Spielhalle gestürmt waren. Doch in ihren gleich zu Prozessbeginn abgelegten Geständnissen hatten die beiden nun verurteilten Täter ihren Freund in Schutz genommen.

Er sei zwar an jenem Abend mit ihnen unterwegs gewesen, habe mit dem Überfall aber nichts zu tun haben wollen und sei daher kurz vor der Tat in einen Imbiss gegangen. Der wirkliche Mittäter wurde von den Schülern im Prozess schließlich benannt - ihn erwartet nun ein eigenes Strafverfahren.

Unmittelbar vor dem Überfall waren die Gymnasiasten mit dem Auto durch Bonn gefahren und hatten nach eigener Aussage Musik des kriminellen Rappers Xatar gehört. Es habe ihnen imponiert, dass Xatar das, wovon er rappt, auch in die Tat umsetzt. Sie beschlossen, es ihm gleich zu tun.

Xatar sitzt inzwischen wegen des spektakulären Goldraubs von Ludwigshafen im Gefängnis. Und zumindest einer der bisher nicht vorbestraften Schüler wird bei seinem Arrest jetzt auch Gefängnisluft schnuppern.

Laut Urteil hatten die Räuber den Überfall zwar professionell geplant und die Spielhalle zuvor ausgekundschaftet. Dann wurde es aber "äußerst laienhaft", so der Vorsitzende. So hatten die Räuber das Auto eines Vaters für die Tat benutzt und waren deshalb schnell ins Visier der Fahnder gerückt: Einer der überfallenen Gäste war den Räubern gefolgt und hatte der Polizei das Nummernschild nennen können.

Zudem hatten die Angeklagten die ganze Zeit ihre Handys in Benutzung, so dass ihre Bewegungen später gut nachvollzogen werden konnten.

Die Spielhallenaufsicht, die zuvor bereits zwei Mal überfallen worden war, hatte die Räuber per Überwachungskamera kommen sehen und sich verstecken können. Erbeutet hatten die beiden Angeklagten, die laut Urteil "äußerst aggressiv" vorgegangen waren, lediglich einen geringen Bargeldbetrag und einige Handys von Spielhallen-Gästen.

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