Urteil am Landgericht Bonn Mann nach Angriff auf schlafenden Obdachlosen verurteilt

Bonn. · Das Bonner Landgericht verurteilt 35-Jährigen wegen Raubes, gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung zu einer Haftstrafe. Der Verurteilte wurde immer dann unberechenbar, wenn er die Droge Alkohol getrunken hatte. Und das geschah sehr oft.

 Ein Obdachloser schläft in Bonn. (Symbolbild)

Ein Obdachloser schläft in Bonn. (Symbolbild)

Foto: Axel Vogel

„Sanftmütig“ – so beschreiben ihn einhellig seine Familie und seine Freunde, er sei „ein ganz lieber Kerl.“ Aber nicht, wenn der 35-Jährige Alkohol getrunken hat. Dann fürchteten ihn alle. Denn mit genug Wodka intus – in Hochphasen waren es zwei Flaschen am Tag – konnte er für alle gefährlich werden. Schlagartig wurde er hochaggressiv, unberechenbar, dann randalierte er und schlug um sich. Als „hemmungslos“ beschrieb Anke Klatte, Vorsitzende der 11. Großen Strafkammer, den Angeklagten in solchen Phasen. Das Bonner Landgericht hat den 35-Jährigen jetzt wegen Raubes in drei Fällen, einfacher und gefährlicher Körperverletzung sowie Bedrohung zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Darüber hinaus wurde seine Unterbringung in eine Entzugsklinik angeordnet.