25-Jähriger soll Akten angezündet haben Anklage gegen mutmaßlichen Stadthaus-Brandstifter erhoben

Bonn · Die Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen versuchter Brandstiftung gegen einen 25-jährigen Mann aus Brühl erhoben. Er soll im Bonner Stadthaus im vergangenen Jahr innerhalb weniger Tage zwei Brände gelegt haben.

 Innerhalb weniger Tage hat es im Stadthaus zweimal gebrannt.

Innerhalb weniger Tage hat es im Stadthaus zweimal gebrannt.

Foto: dpa/Ralf Klodt

Im Bonner Stadthaus gab es im vergangenen Herbst gleich zweimal Feueralarm: Am 24. Oktober, einem Donnerstag, brannte es in einem Raum, in dem Akten verschiedener Ämter gelagert waren. Und am darauffolgenden Montag fingen in einem Abstellraum ganz in der Nähe abgestellte Kartons Feuer. Nun hat die Staatsanwaltschaft Anklage wegen versuchter Brandstiftung gegen einen 25-jährigen Mann aus Brühl erhoben.

Am 24. Oktober gegen 10 Uhr vormittags, so wird dem Mann vorgeworfen, soll er in einem Archivraum auf der Ebene U3 des Stadthauses an Akten gezündelt haben. Der Raum ist wohl normalerweise verschlossen. Nur wer den passenden Schlüssel hat, erlangt Zugang zu dem Archiv unterhalb des Parkdecks P2. Und als Zeitarbeiter bei einer Reinigungsfirma verfügte der Angeklagte offenbar über genau diese Zugangsmöglichkeit.

Womit er das komplett mit Papierakten gefüllte Regal in Brand gesetzt haben soll, ist derzeit noch unklar. Offenbar griffen die Flammen aber zügig um sich und nachdem zunächst weitere Akten Feuer fingen, breitete sich der Brand schnell in dem gesamten Raum aus. Der war nach Abschluss der Löscharbeiten komplett verrußt. Die Kunststoffhalterung einer Leuchtstoffröhre an der Decke war komplett weggeschmolzen.

Angesichts der vielen Papierakten hätten die Flammen ohne die zügig in Angriff genommenen Löscharbeiten also reichlich Nahrung gefunden. Das Stadthaus hätte folglich zumindest lokal deutliche Beschädigungen davontragen können. Glücklicherweise reagierten die installierten Brandmelder aber sofort und durch den schnellen und zeitnahen Einsatz der Feuerwehr konnte das Feuer auf den Archivraum begrenzt werden. Dennoch war das Gebäude nicht zuletzt wegen der erheblichen Rauchentwicklung evakuiert worden, alle Mitarbeiter und Besucher verließen das Stadthaus. Der Betrieb wurde bis zum frühen Nachmittag eingestellt, der Sachschaden lag im fünfstelligen Bereich.

25-jähriger mutmaßlicher Täter ist einschlägig vorbestraft

Für Justiz und Ermittlungsbehörden ist der Angeklagte kein Unbekannter: Der 25-Jährige ist einschlägig vorbestraft und hatte gerade einmal drei Monate vor dem Brand eine zweieinhalbjährige Jugendstrafe zu Ende verbüßt. Ob der Mann auch den zweiten Brand zu verantworten hat, ist nicht sicher erwiesen: Weil dabei aber nur ein geringer Schaden entstanden ist, der für das möglicherweise ohnehin zu erwartende Strafmaß vernachlässigbar wäre, hat die Staatsanwaltschaft ihre dahingehenden Ermittlungen eingestellt.

Der Angeklagte war nach Zeugenhinweisen ins Visier der Polizei geraten und noch Ende Oktober verhaftet worden. Der Haftbefehl wurde unter anderem unter der Auflage, dass der Mann sich in eine stationäre Behandlung in eine Klinik begibt, vorläufig außer Vollzug gesetzt. Wann der Fall vor Gericht verhandelt wird, steht noch nicht fest.

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