Kommentar Anspruch auf Schutz

Frauen sind kein Freiwild, das müsste eigentlich allen Männern, ob Flüchtlingen oder nicht, klar sein oder als allererstes klar gemacht werden. Sexuelle Übergriffe, wie zuletzt in Köln zu Silvester oder in Bonn auf einem Partyschiff im November sind auf das Schärfste zu verurteilen.

Sie müssen von den Strafverfolgungsbehörden bis ins Letzte aufgeklärt und streng geahndet werden. Und sollten Männer unter den Tätern sein, die nach Deutschland gekommen sind, um hier Schutz zu suchen, müssen sie - wenn es rechtlich möglich ist - raus aus unserem Land. Da darf es überhaupt keine falsch verstandene Rücksichtsnahme geben.

Gewalt, vor allem sexuelle Gewalt gegen Frauen, ist auf der ganzen Welt nach wie vor an der Tagesordnung. Sie wird oft bagatellisiert und selten genug bestraft. Das ist in den Entwicklungsländern so, wo Frauen in der Regel ohnehin nur Menschen zweiter Klasse sind. Es ist aber leider auch immer noch in Deutschland der Fall, wo Männer und Frauen gleich sind und das Recht auf körperliche Unversehrtheit und damit das Recht von Frauen und Mädchen auf ihre sexuelle Selbstbestimmung ein Grundrecht ist. Ein Grundrecht, das niemand verletzen darf, gleich woher die Person stammt, wie sie sozialisiert ist und welcher Religion sie angehört. Wer das nicht kapiert, der sollte fliegen.

Nicht wir Frauen und Mädchen müssen Verhalten und Gewohnheiten ändern, auf Miniröcke und Shorts verzichten, Bahnhöfe oder andere angeblich gefährliche Lokalitäten meiden oder gar eine Armlänge Abstand halten - was für eine absurde, ja hilflose Empfehlung, fatalerweise von einer Frau!

Nein, wir haben einen Anspruch auf Schutz vor Gewalt, auf Schutz vor Männern, die Frauen auf die übelste Weise sexuell belästigen oder sogar vergewaltigen. Diesen Schutz zu gewährleisten, ist Aufgabe der ganzen Gesellschaft.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort