Beitragszahlungen für Kitas in Bonn Anwälte raten Eltern zum Widerspruch

Bonn · Eltern von Bonner Kindergartenkindern sollten Widerspruch gegen städtische Beitragsbescheide des Kitajahres 2014/15 einlegen. Das raten Anwälte nach dem Urteil, wonach Eltern zu viele Beiträge gezahlt haben.

Ob Bonner Eltern zu viel gezahlte Beiträge im Kindergartenjahr 2014/15 automatisch zurückbekommen, ist einen Tag nach Verkündung des Kölner Verwaltungsgerichtsurteils weiter unklar. Der Bonner Verwaltungsfachanwalt Christoph Arnold, Mitglied des Bonner Anwaltvereins, ist zumindest skeptisch. „Dass es eine Verpflichtung der Stadt gibt, halte ich nicht für ausgemacht.“ Er rät in jedem Fall betroffenen Eltern, die zwei Kinder zeitgleich in der Kita hatten und trotz eines Vorschulkinds Beitrag für das jüngere Kind zahlen mussten, Widerspruch gegen die alten Beitragsbescheide der Stadt einzulegen, auch wenn die Widerspruchsfrist – wie vermutlich in den meisten Fällen – bereits abgelaufen sein wird.

Er empfiehlt auch, bei der Stadt einen Rückerstattungsantrag für zu viel gezahlte Kitabeiträge zu stellen. „Es gibt dafür kein richtiges Formular. Eltern sollten ihren Anspruch auf Rückerstattung formlos einreichen.“ Die besten Karten für eine Beitragsrückzahlung haben aus seiner Sicht Eltern, die fristgerecht gegen die damaligen Bescheide Widerspruch eingelegt oder geklagt haben.

Caroline Beyss, Bonner Verwaltungsfachanwältin, hat die Klägerfamilie vor Gericht vertreten. Sie hält die Chancen auf Rückerstattung für andere Familien für durchaus gegeben. Die Klägerfamilie hatte ebenfalls keine Rechtsmittel gegen den Bescheid von Ende 2013 eingelegt.

Keine Rechtsgrundlage mehr

Die entscheidende Gesetzesänderung des Kinderbildungsgesetzes (Kibiz) trat erst im Sommer 2014 in Kraft. „Für das Kita-Jahr gibt es durch das Urteil keine Rechtsgrundlage mehr“, sagte Beyss. Die Anwältin hält auch die neue Satzung ab dem Kita-Jahr 2015/16 „für rechtsfehlerhaft“; dazu war von der Stadt keine Stellungnahme zu bekommen. Zu einem Widerspruch rät Beyss Eltern in jedem Fall. Um die aktuelle Satzung zu kippen, müsste aber erneut geklagt werden.

Das Kölner Verwaltungsgericht hat, wie berichtet, der Klage einer Familie stattgegeben, die juristisch gegen die Bonner Kita-Beitragssatzung 2014/15 vorgegangen war. Die ältere Tochter besuchte als Vorschulkind ein Jahr vor der Einschulung eine Kita.

Ihr Bruder ging in dieselbe Einrichtung. Vorschulkinder zahlen grundsätzlich keinen Beitrag. Die Satzung der Stadt Bonn sieht aber Beiträge für das jüngere Geschwisterkind vor. Zu Unrecht, befand das Gericht. Mit einer Änderung des Kibiz habe der Gesetzgeber erreichen wollen, dass die Beitragsfreistellung für Vorschulkinder nicht Geschwisterregelungen aushebelt. Am kommenden Mittwoch wird die Satzung im Jugendhilfeausschuss Thema sein.

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