Römerstraße in Bonn Anwohner müssen trotz Dauerbaustelle voll zahlen

Bonn · Die Anwohner der Römerstraße müssen trotz siebenjähriger Dauerbaustelle die Anliegerkosten voll bezahlen. Die Stadt Bonn hat auf Nachfrage angekündigt, den Maximalbetrag zu verlangen, der nach der Satzung möglich ist.

Die Römerstraße bleibt auch an diesem Wochenende gesperrt. Sie erhält zum Abschluss eine lärmmindernde Spezialasphaltdecke.

Foto: Benjamin Westhoff

Noch einmal wird die Römerstraße zwischen Augustusring und Wachsbleiche für den Verkehr gesperrt: An diesem Wochenende erhält die Straße eine lärmmindernde Spezialasphaltdecke. Außerdem werden die Markierungen aufgebracht. Damit soll der Stadt Bonn zufolge der Schlusspunkt für die seit sieben Jahren dauernden Bauarbeiten auf der Römerstraße gesetzt werden. Soweit die gute Nachricht für die Anlieger. Die schlechte: Sie werden demnächst anteilig für die Kosten zur Kasse gebeten. Dabei wird die Stadt den Maximalbetrag verlangen, der nach der Satzung möglich ist.

Wie hoch die Anliegerbeiträge aber letztlich sein werden, kann die Stadt noch nicht sagen. Es liege noch keine Schlussabrechnung vor, und „einen genauen Zeitpunkt der Abrechnung können wir noch nicht nennen“, erklärte Vize-Stadtsprecher Marc Hoffmann. Bisher liegen die kalkulierten Kosten für die Sanierung der Römerstraße bei 1,9 Millionen Euro. Tiefbauamtsleiter Peter Esch hat aber bereits eingeräumt, er gehe davon aus, dass die Kosten deutlich darüber liegen werden.

Bauarbeiten gerieten immer wieder ins Stocken

Wie berichtet, war es während der Bauarbeiten – begonnen worden war 2011 mit dem Abschnitt Werftstraße bis Augustusring – immer wieder zu Verzögerungen gekommen. Esch selbst hat diese Maßnahme als „chaotischste Baustelle“ Bonns bezeichnet. Als Grund für die Verzögerungen nannte er vor allem die alten Versorgungsleitungen, die lediglich 40 bis 50 Zentimeter tief im Erdreich lägen, so dass die Straßenbauarbeiten an vielen Stellen mit der Hand ausgeführt werden mussten. Auch hätten die alten Pläne so gut wie nicht mit dem übereingestimmt, was man tatsächlich vorgefunden habe.

Doch: „Die Behinderungen, die im Laufe der Baumaßnahme aufgetreten sind, rechtfertigen kein Entgegenkommen im Hinblick auf die Höhe der Straßenbaubeiträge“, betonte Vize-Stadtsprecher Hoffmann. Die Vorschriften der Abgabenordnung eröffnen indes die Möglichkeit, die Beitragsforderungen in Form von Ratenzahlungen zinspflichtig zu stunden. Auf die Anlieger umgelegt werden 60 Prozent der Gehwegkosten, 30 Prozent der Kosten der Straßenentwässerung sowie 80 Prozent Kosten für Parkflächen und Grünbeete. Für die Fahrbahnumgestaltung müssen die Grundstückseigentümer nicht zahlen.

Viele Unternehmen hatten Umsatzeinbußen

Michael Nadebusch arbeitet seit 36 Jahren an der Aral-Tankstelle an der Römerstraße und ist empört: „Mir gehört das Grundstück zwar nicht, aber ich kann verstehen, wenn die Anlieger sauer sind, dass sie für den Mist auch noch zahlen müssen. Das ist doch für die Eigentümer der Grundstücke ein Schlag ins Gesicht.“ Denn viele Unternehmen wie auch die Tankstelle hätten durch die Dauerbaustelle Umsatzeinbußen hinnehmen müssen, weiß er.

Stefan Schintz betreibt in dritter Generation eine Metzgerei in dem Haus seines Vaters an der Ecke Rosental. Er berichtet, die Hauseigentümer seien im Zuge der Kanalbauarbeiten von der Stadt angeschrieben worden, dass durch ein Beschleunigungsprogramm die Arbeiten schneller erledigt würden, aber höhere Kosten entstünden, die auf die Anlieger umgelegt würden. „Von einer Beschleunigung haben wir nichts gemerkt. Die haben vorher wie nachher gebummelt“, schimpft Schintz. „Wir hätten auf jeden Fall ein Entgegenkommen seitens der Stadt Bonn erwartet.“

Einen Ermessensspielraum hat die Stadt durchaus: Bei den umstrittenen Anliegerbeiträgen für den Kettelerplatz in Dransdorf hat sie vorgeschlagen, wegen der besonderen Nutzung des Platzes die Anliegerbeiträge auf 40 Prozent zu reduzieren (der GA berichtete). Dort wehren sich die Anlieger gegen jegliche Beitragszahlung, weil der Bau der Grünanlage vor mehr als 30 Jahren erfolgt und die Zahlungspflicht damit verjährt sei.