Fundstück mit Tücken Apple will iPhone nicht freischalten

Bonn · Ingo Klemmer könnte ein Glückspilz sein – wenn Apple ihn nur lassen würde. Er hat ein iPhone 5s mit 16 Gigabyte Speicherkapazität, das er aber nicht verwenden kann, weil das Unternehmen es nicht freischalten will.

 Wem gehört dieses Smartphone? Stefan Eckelmann mit dem iPhone 5s, das er und sein Schwager gefunden haben, aber nicht nutzen können.

Wem gehört dieses Smartphone? Stefan Eckelmann mit dem iPhone 5s, das er und sein Schwager gefunden haben, aber nicht nutzen können.

Foto: Stefan Knopp

Der angebliche Grund: Datenschutz. Klemmer und sein Schwager Stefan Eckelmann, der sich hauptsächlich um die Angelegenheit kümmert, sind der Meinung: „Dieses Gerät soll einfach irgend jemand nutzen können.“ Wenn nicht sie, dann wenigstens der ursprüngliche Besitzer.

Klemmer fand das Smartphone an Karneval vergangen Jahres am Bonner Hauptbahnhof ein iPhone. Jemand musste es verloren haben, also brachte er es ins Fundbüro der Stadt. Dort wurde das Handy sechs Monate lang nicht vom eigentlichen Besitzer abgeholt, und damit ging es in Klemmers Besitz über. Aber alle Versuche, das elektronische Wunderwerk freizuschalten, scheiterten.

Also kontaktierten Klemmer und Eckelmann Apple Deutschland – und liefen gegen eine Wand. „Erst verlangten sie etwas Polizeiliches oder Gerichtliches“, sagte Eckelmann. Der Gynäkologe organisierte eine polizeiliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, die bestätigte, dass dieses Smartphone nicht auf Diebstahl- oder Fahndungslisten vermerkt ist.

Apple verlangt Original-Kaufbeleg

„Das reichte dann aber nicht mehr“, sagt er. Apple habe nun auf einer gerichtlichen Verfügung oder dem Original-Kaufbeleg bestanden. Letzterer war natürlich nicht verfügbar, und der Weg zum Gerichtsbescheid war, wenn überhaupt möglich, zu umständlich und kostenintensiv. Wenn, dann sei das nur zivilrechtlich möglich, nicht strafrechtlich. „Es liegt ja keine Straftat zugrunde“, sagt Eckelmann.

Er und sein Schwager haben auch selbst viel probiert: Neuinstallation des Betriebssystems, „Jailbreak“-Versuch. Doch sie bissen sich immer wieder in den sauren Apfel fest. Alle Versuche das iPhone in Betrieb zu nehmen, scheiterten. „Es er fordert in jedem Falle das iCloud- oder iTunes-Passwort des letzten registrierten Besitzers“, so Eckelmann.

Dass Apple aus Datenschutzgründen keine Informationen über den Vorbesitzer herausgab, war nachvollziehbar. Aber auch den Vorschlag, diesem die Kontaktdaten der Finder zukommen zu lassen, lehnte der Anbieter ab. „Es ist generell gut, dass Apple den Diebstahlschutz hat, aber ich hätte mir ein bisschen mehr Flexibilität gewünscht“, sagte der Frauenarzt, der selbst Apple-Nutzer ist.

Keine Stellungnahme von Apple

Von Apple gab es zu diesem Thema auf GA-Anfrage keine Stellungnahme, aber auch Konkurrenzanbieter wie Samsung und Sony äußerten sich nicht dazu, wie sie in so einem Fall vorgehen. Den Findern bleibt jetzt nur die Hoffnung, dass der frühere Besitzer des Smartphones Zeitungsleser ist. „Abgesehen davon, dass ich dieses Verhalten von Apple für nicht sehr verbraucherfreundlich halte“, sagt Eckelmann, „sehe ich so die Möglichkeit, gegebenenfalls über den GA den Vorbesitzer zu ermitteln: Wer das Passwort zur E-Mail-Adresse d––-@g––-.de kennt und das iPhone freischalten kann, der qualifiziert als Vorbesitzer.

Kontaktieren kann man Stefan Eckelmann per E-Mail andr@eckelmann.<strong>net</strong>, unter Telefon 0228/614647, über seine Praxis an der Rochusstraße 175 in Duisdorf.

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