EU-Gericht urteilt Bonner Firma darf Zischen von Getränkedosen nicht schützen lassen

Bonn/Luxemburg · Der beim Öffnen einer Getränkedose entstehende Klang kann nach einem Urteil des EU-Gerichts nicht rechtlich geschützt werden. Hintergrund des Urteils war eine Klage des Getränkedosenherstellers Ardagh Metal Beverage Holdings aus Bonn.

 Die Firma Ardagh Metal Beverage Holdings mit Sitz in Bonn wollte das Geräusch einer Getränkedose schützen lassen. (Symbolfoto)

Die Firma Ardagh Metal Beverage Holdings mit Sitz in Bonn wollte das Geräusch einer Getränkedose schützen lassen. (Symbolfoto)

Foto: Pexels from Pixabay
(dpa)
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