Streit mit Bonner Apothekern Arzneimittel-Eildienst in der City doch nachmittags

BONN · Rückzieher der Stadt Bonn, Aufatmen bei den Apotheken in der Bonner Innenstadt: Sie dürfen jetzt doch am Nachmittag mit dringend benötigten Medikamenten beliefert werden. Das ist das Ergebnis eines Runden Tischs, das die Stadt gestern veröffentlichte. Damit bekommen Lieferanten von Apotheken weiterhin Ausnahmegenehmigungen für die Fußgängerzone.

Der Runde Tisch war von der Stadt am Dienstag einberufen worden. Dabei waren Vertreter des Einzelhandelsverbandes, des Apothekenverbandes, von City-Marketing, die Innenstadtapotheker, Lieferanten und Vertreter von Politik und Verwaltung. Ziel: Die Suche nach Lösungen für die verfahrene Situation, die durch eine Initiative des Straßenverkehrsamtes entstanden war (der GA berichtete). Der für die Medikamentenlieferung zuständigen Transportfirma war die Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung verweigert worden. Unter anderen mit dem Argument, dass "Apotheken nicht zwangsläufig nachmittags beliefert werden müssen; der Transport kann bis zum nächsten Morgen warten. Der Kunde kann seine Ware dann am Folgetag abholen." Diese Sichtweise hatte die Apotheker, City-Marketing und und den Einzelhandelsverband auf die Barrikaden gebracht. Das Transportunternehmen reichte zudem eine Klage vor dem Verwaltungsgericht ein.

Jetzt die Kehrtwende. "Nachdem seitens der Apothekenvertreter die geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen erläutert wurden, ist deutlich geworden, dass die Stadt ihre bisherige Position nicht aufrechterhalten kann", erklärte gestern der zuständige Ordnungsdezernent Wolfgang Fuchs. Die Apothekenvertreter hätten auf den Versorgungsauftrag nach dem Apothekengesetz, die notwendige Kühlung von diversen Medikamenten, Transport und Vorhaltung von Medikamenten, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, sowie die tatsächliche Parksituation in den Ladezonen der Innenstadt hingewiesen.

Jetzt setzt die Stadt ihre Hoffnung auf weitere Behandlung des Themas in der Bonner Bezirksvertretung. "Politik und Verwaltung müssen sich nun mit der Frage beschäftigen, wie der Situation insgesamt Rechnung getragen werden kann", fordert Fuchs. Im vergangenen Jahr wurden nach Angaben der Stadt in der Fußgängerzone insgesamt 7200 Verwarnungen erteilt. Daran sei erkennbar, dass sich eine Vielzahl von Lieferanten ganz offensichtlich nicht an die Spielregeln halte.

Auf der anderen Seite, so Fuchs, sei auch zu bedenken, dass sich die Ladenöffnungszeiten in der Innenstadt inzwischen nach hinten verschoben hätten. Das führe dazu, dass das Zeitfenster zur Belieferung der Geschäfte immer kleiner geworden sei. Zu berücksichtigen sei ferner, dass heute vielfach ein Lieferant mehrere Geschäfte bediene, "sodass er große Schwierigkeiten hat, in der möglichen Zeit auch alle Auslieferungen durchzuführen".

Ausnahmegenehmigungen erhalten Geldtransportunternehmen, die Post und Handwerksbetriebe, die dringende Arbeiten in der Fußgängerzone zu erledigen haben. Die Arznei-Lieferanten wurden bis dato und jetzt also auch künftig ebenfalls toleriert.

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