Gericht verurteilt 46-Jährigen zu Geldstrafe Arzt fährt jahrelang ohne gültigen Führerschein

Bonn · Ein 46-jähriger Arzt ist in Bonn zu einer Geldstrafe von 4000 Euro verurteilt worden. Nach einer Polizeikontrolle musste er seinen Wagen abstellen. Das wollte er aber nicht einfach so hinnehmen.

 Bei einer Polizeikontrolle wurde ein 46-jähriger Autofahrer erwischt, der ohne Führerschein unterwegs war.

Bei einer Polizeikontrolle wurde ein 46-jähriger Autofahrer erwischt, der ohne Führerschein unterwegs war.

Foto: dpa/Uwe Anspach

Er konnte es einfach nicht lassen: Seit Jahren war ein Mediziner ohne einen gültigen Führerschein unterwegs gewesen, ohne dass er besonders aufgefallen wäre. Aber jetzt hat das Bonner Amtsgericht dem rechtlosen Treiben einen deutlichen Riegel vorgeschoben. Denn der 46-jährige Kardiologe, der aus Bahrain stammt, war in der Nacht zum 29. Oktober 2019 auf der Autobahn A3 auf dem Weg nach Köln durch zu schnelles Fahren an einer Baustelle aufgefallen.

Der Mercedes-Fahrer wurde auf die Raststätte Medenbach-Ost gelotst und kontrolliert: Eine deutsche Fahrerlaubnis habe er nicht, beichtete er den Beamten, aber eine aus seiner Heimat. Die Umschreibung, versicherte der Familienvater aus Bonn, sei „in Bearbeitung“. Dennoch durfte der Arzt keinen Meter mehr fahren. Der Mercedes wurde an der Tankstelle abgestellt.

Mediziner räumt Fahren ohne Erlaubnis vor Gericht ein

Der Fall landete jetzt vor dem Bonner Amtsgericht: Hier räumte der wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis angeklagte Mediziner schuldbewusst sein Vergehen ein. Als Entschuldigung erzählte er wortreich, dass er auf das Auto angewiesen sei, da er – auch wegen seiner vielen Kinder – bundesweit befristeten Anstellungen an Kliniken nachgehe, weil „das besser bezahlt“ werde. Aber jetzt – durch Corona – habe auch er heftige Einbußen erlitten und suche nach einer Festanstellung.

Das Verfahren gegen den scheinbar einsichtigen Mediziner kippte, als der Angeklagte – auf Nachfrage von Richter Gerd Kathstede – einräumte, dass der Mercedes jetzt vor seiner Haustür in Bonn stehe. Drei Wochen nach dem Stopp auf der Autobahn (und trotz ausdrücklichen Fahrverbots) habe er das Auto von der Tankstelle abgeholt. Der Amtsrichter konnte die Dreistigkeit kaum glauben – nicht zuletzt, weil der Angeklagte einschlägig bereits 2018 per Strafbefehl zu 400 Euro Geldstrafe verurteilt worden war.

So billig aber kam der uneinsichtige Mediziner nicht mehr davon: Der 46-Jährige wurde diesmal zu 4000 Euro Geldstrafe verurteilt, darüber hinaus wurde sein Mercedes „als Tatmittel eingezogen“. Wegen der „Unbelehrbarkeit des Angeklagten und der Vielzahl der Taten“ wäre das nicht unverhältnismäßig, hieß es im Urteil. Nur auf diese Weise, so hoffte der Richter, gäbe es „einen Lerneffekt“.

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