Bonner Richter Arzt gab unerlaubt Betäubungsmittel an Drogen-Abhängige ab

Bonn · Es ist ein Urteil mit Präzedenzwirkung: Vom Landgericht wurde ein 57 Jahre alter Bonner Substitutionsarzt am Montag zu einer 21-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Er wurde der unerlaubten Abgabe von Betäubungsmitteln in mehr als 700 Fällen schuldig gesprochen.

Mit dieser Verurteilung haben die Richter um den Kammervorsitzenden Hinrich de Vries juristisches Neuland betreten. Denn die entscheidende Frage des Prozesses war, ob ein Arzt den von ihm behandelten drogenabhängigen Patienten die Ersatzdrogen Methadon und L-Polamidon für mehrere Tage mit nach Hause geben darf, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Die Meinung des Staatsanwalts und der Richter zu dieser so genannten Take-Home-Vergabe: Er darf es nicht, auch wenn es andere Ärzte genauso machen würden. Laut de Vries dürfe das Vier-Augen-Prinzip in der Zusammenarbeit mit einem Apotheker nicht umgangen werden.

Der Arzt dürfe nur das Rezept für die Mehrtageseinheiten ausstellen, anschließend gebe der Apotheker die Ersatzdrogen an die Patienten heraus. Ansonsten drohe die Entstehung eines Schwarzmarktes, da die Ersatzdrogen an Dritte verkauft werden können. Der Kammervorsitzende: "In einigen Städten sterben bereits mehr Menschen an Methadon als an Heroin."

Patienten hatten von dem immer noch praktizierenden Angeklagten offenbar spritzfähige Medikamente erhalten und waren vor Ablauf der Frist erneut erschienen, so dass es zu einer Doppelvergabe gekommen war - im Gegensatz dazu sollen Apotheker die Ersatzdrogen in nicht spritzfähiger Form abgeben.

Die Richter hatten zum Teil sehr lange Laufzeiten bei einigen Patienten festgestellt. Vor allem war es mehrfach zur Erhöhung der Dosis gekommen, obwohl die Take-Home-Vergabe nur bei stabilisierten Patienten vorgenommen werden dürfe. Angeklagt hatte die Staatsanwaltschaft zunächst 3755 Einzelfälle bei 55 Patienten. Ein Großteil der Fälle war aus prozessökonomischen Gründen eingestellt worden.

Auch für die Krankenkassen hat die Take-Home-Vergabe laut Urteil ein Problem dargestellt. Bei den Abrechnungen war demnach nicht zu erkennen, ob die Patienten die Ersatzdrogen täglich bei dem Arzt erhalten oder sie Mehrtageseinheiten bekommen hatten.

Die Verteidiger hatten nur einen formalen Verstoß gesehen. Praktisch hätte sich in der Behandlung der Patienten nichts geändert. Es gehe in Wahrheit nur darum, das Apotheker-Monopol zu schützen.

Daher hatten sie einen Freispruch für ihren Mandanten gefordert - und die Richter sind sich nach eigenen Angaben "sehr wohl bewusst, dass man auch anderer Auffassung sein kann". Es ist davon auszugehen, dass die Anwälte Revision gegen das Urteil einlegen werden und sich der Bundesgerichtshof erstmals mit diesem Thema beschäftigen muss.

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