Neuregelung des Geschlechtseintrags Auch viele Bonner nehmen an Aktion Standesamt teil

Bonn · Bei der Aktion Standesamt 2018 stellen viele auch in Bonn Anträge auf Änderung des Geschlechtseintrags in der Geburtsurkunde. Betroffene erklären, warum am liebsten eine Leerstelle stehen sollte, wo sonst „männlich/weiblich“ steht

 Die Teilnehmer der Aktion "Standesamt" versenden Ihre Anträge.

Die Teilnehmer der Aktion "Standesamt" versenden Ihre Anträge.

Foto: Horst Müller

Es sind wichtige Briefumschläge, die die Gruppe rund um Jespa Jacob Kleinfeld am Donnerstag in den Briefkasten am Münsterplatz wirft. Mit Beethoven im Rücken schicken sie dem Bonner Standesamt ihre Anträge auf Änderung oder Streichung des Geschlechtseintrags in der Geburtsurkunde. „Wenn das einfach so funktionieren würde, wäre das 'ne riesen Erleichterung“, so Kleinfeld, in dessen Geburtsurkunde am liebsten eine Leerstelle stehen sollte, wo sonst „männlich/weiblich“ steht. Ihre Briefe an das Standesamt sind Teil der bundesweiten Aktion Standesamt 2018.

In ganz Deutschland reichen Menschen bei der diese Freitag endenden Aktionswoche entsprechende Anträge ein – sie knüpfen damit an die Aktion Standesamt von 1992 an. Damals beantragten etwa 250 schwule und lesbische Paare die öffentliche Bekanntmachung der beabsichtigten Eheschließung und wollten so eine gleichgeschlechtliche Ehe, notfalls auch vor Gericht, durchbringen. Ein Paar legte Verfassungsbeschwerde ein und verlor 1993 vor Gericht. Erst 2017 wurde das Gesetz entsprechend geändert.

Neues Personenstandsgesetz

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) haben die Mitglieder der Aktion Standesamt 2018 schon auf ihrer Seite. Bis 31. Dezember hat es das Parlament verpflichtet, einen positiven dritten Geschlechtseintrag einzurichten oder den staatlich erfassten Geschlechtseintrag komplett abzuschaffen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf des Innenministeriums stellt die Aktionsmitglieder nicht zufrieden. Ihr Wunsch: Ein neues Personenstandsgesetz, das jedem selbst die Entscheidung überlasst ob, wann und was beim Geschlecht eingetragen wird – unabhängig von körperlichen Merkmalen oder medizinischen Gutachten.

Gerade letzteres macht es aktuell sehr schwer, die Geschlechtseintragung ändern zu lassen; entsprechende Gutachten und Verfahren könnten zwischen 2000 und 3000 Euro kosten, erzählt Jespa Jacob Kleinfeld. Auch wenn man seiner Geburtsurkunde eher selten begegnet, komme man doch immer wieder auf den nicht richtigen Eintrag zurück. Da gehe es auch um Respekt gegenüber allen Menschen unabhängig von der Geschlechtsidentität, meint Kleinfeld.

Bei der dritten Option ginge es auch gar nicht darum, die Unterscheidung zwischen Männern und Frauen abzuschaffen – der Eintrag in der Urkunde habe einfach wenig mit körperlichen Merkmalen zu tun. „Den meisten Menschen ist das gar nicht bewusst, wie das ist, wenn der richtige oder eben in meinem Fall kein Eintrag drinsteht“, so Kleinfeld. Die Aktion jetzt durchzuführen, sei auch ein emotionaler Vorgang, wenn man gleichzeitig organisiert und persönlich betroffen sei. Am Ende bleibe aber allen nur abzuwarten, wie die Standesämter mit den Anträgen umgingen. Weitere Infos auf www.aktionstandesamt2018.de.

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