Rechtsstreit in Bonn Auf Kündigung folgte fristlose Kündigung
BONN · Was treibt einen Arbeitgeber dazu, eine Mitarbeiterin, die ihren Job gekündigt hat, postwendend die fristlose Kündigung ins Haus zu schicken? Dieser ungewöhnliche Fall wurde jetzt im Arbeitsgericht Bonn vor der dritten Kammer verhandelt.
Dort hat die Frau, eine Krankenpflegerin, Klage gegen die außerordentliche Kündigung eingereicht. Sie ist seit gut zehn Jahren in einer Bonner Klinik beschäftigt und sollte eine Führungsposition erhalten. Dazu hatte ihr die Krankenhausleitung eine zweijährige Fortbildung für rund 15.000 Euro ermöglicht und bezahlt, sagt der Klinik-Vertreter. Kurz nach der erfolgreichen Prüfung kündigte sie.
"Da waren wir sehr erstaunt und verärgert", sagt der Vertreter. Immerhin habe sein Haus viel Geld in die Mitarbeiterin investiert. Und das Geld wolle die Klinik nun zurückhaben, um eine andere Mitarbeiterin auf die Führungsposition vorbereiten zu können.
Doch die Frau wehrte sich. Über einen Anwalt teilte sie dem Krankenhaus mit, sie denke gar nicht daran, die Kosten zu erstatten. Schließlich hätten die Vorgesetzten ihr gegenüber ihre Fürsorgepflicht verletzt. Sie sei im Dienst beleidigt und verunglimpft worden und somit quasi zur Kündigung gezwungen worden. Die Klinikleitung sei an allem schuld. "Das hat uns richtig verärgert", sagt der Vertreter der Beklagten. Weil die Mitarbeiterin zu keinem Gespräch mehr bereit gewesen sei, habe sie die fristlose Kündigung erhalten. Und auf das Geld werde man auch nicht verzichten.
Auf Nachfrage des Kammervorsitzenden bleibt der Rechtsbeistand bei der Darstellung seiner Mandantin. Und lehnt eine gütliche Einigung rundweg ab: "Die fristlose Kündigung hat keinen Bestand." Der Richter gibt dem Anwalt zwar recht, nennt dessen Schreiben jedoch einen "anwaltlichen Dampfhammer". Der Anwalt aber will den Kündigungsschutzprozess durchziehen.
"Ich kann Ihren Ärger verstehen", sagt der Richter zur Beklagtenseite, macht ihr aber wenig Hoffnung, mit der fristlosen Kündigung durchzukommen. Die Parteien sehen sich im Herbst wieder. Dann geht es wohl vor allem um die Frage, ob die Pflegerin die 15.000 Euro zurückzahlen muss.