Nach Feuer in Senioren-Haus in Kessenich Aufarbeitung des Unglücks hat begonnen

Bonn · Bei einem Brand in einem Seniorenheim in Kessenich kam für einen Anwohner am Wochenende jede Hilfe zu spät: Er verstarb an den Folgen seiner Verletzungen im Krankenhaus. Die Ermittlungen laufen weiter.

Zwei Tage nach dem Brand im Margarete-Grundmann-Haus in Kessenich hat am Montag die Aufarbeitung des Unglücks begonnen. Wie berichtet, war nach dem Feuer in einer Wohnung auf der zweiten Etage am Samstagabend ein 81-jähriger Bewohner den Folgen seiner Rauchgasvergiftung erlegen. Zwei Gutachter der Bonner Polizei waren am Montagvormittag am Unfallort. Am heutigen Dienstag soll ein externer Brandgutachter folgen. Erst im Anschluss möchte die Polizei sich zur Brandursache äußern.

In dem Haus für Senioren-Wohnen mit Service müssen die 55 Bewohner und die Mitarbeiter ihren Schock und Schmerz erst verarbeiten. Am Montagmittag hatte die Leitung der Einrichtung zu einer Zusammenkunft eingeladen. Die 21 Bewohner der zweiten Etage waren in der Brandnacht teilweise in anderen Einrichtungen oder bei Verwandten untergebracht worden.

Einige Bewohner waren auch bei Nachbarn in den nicht betroffenen beiden Stockwerken untergekommen. „Alle haben wie selbstverständlich zusammen gehalten“, sagte Hausleiterin Susanne Seichter von den Paritätischen Hausdiensten Bonn. Seit dem Brand übernachten Mitarbeiter im Haus, um Unsicherheiten zu nehmen.

Von Alltag ist die Hausgemeinschaft indessen weit entfernt. „Im zweiten Stock herrscht noch beißender Brandgeruch“, berichtete Seichter. Wann die nicht direkt vom Brand betroffenen Wohnungen wieder genutzt werden könnten, sei völlig unklar. Dass es keine automatische Brandmeldeanlage im Haus gebe, sieht sie nicht als Manko.

Eine solche habe ein Brandschutzkonzept eines Sachverständigen aus dem vergangenen Jahr nicht vorgesehen. Mehr als 550 Gebäude in der Stadt sind dagegen über eine Direktleitung mit der Leitstelle der Feuerwehr verbunden, weiß Thomas Wenning, Abteilungsleiter für vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutz.

Dazu gehören neben Veranstaltungsorten beispielsweise verpflichtend Krankenhäuser und Hotels mit mehr als 60 Betten. Für Alten- und Pflegeheime gebe es hingegen keine Sonderbauverordnung, die eine Brandmeldeanlage vorschreibt, selbst wenn die Bewohner ähnlich hilfsbedürftig seien wie im Krankenhaus.

Betreutes Wohnen werde ohnehin wie privater Wohnraum behandelt. Dafür gilt ab 2017 nur eine Pflicht für Rauchmelder in Wohnräumen. „Allerdings erleben wir aktuell einen Wandel auch außerhalb des gesetzlichen Rahmens. Brandmeldeanlagen gelten vielen Kunden als wichtiges Sicherheitsmerkmal“, sagte Wenning. „Ich würde als Kunde Anbieter von Betreutem Wohnen und Pflegeheimen immer danach fragen.“

Bei den Anbietern für betreutes Wohnen wird das Thema unterschiedlich gesehen. Während die Vereinigte Bonner Wohnungsbau AG (Vebowag) für ihr Haus An der Wolfsburg in Beuel eine solche Anlage als „Anregung“ bezeichnet, hat die Caritas gehandelt.

Die Wohnungen am Nachtigallenweg in Poppelsdorf seien über das benachbarte Sebastian-Dani-Heim angeschlossen, sagt Pressesprecherin Mechthild Greten dem GA. Die ebenfalls zum Caritas-Verband gehörende CBT GmbH in Köln wird gerade aktiv. „In unserem St. Markusstift in Bad Godesberg werden bis Ende Dezember die letzten Wohnungen an die Brandmeldeanlage angeschlossen“, erklärt Anette Zang. „Wir handeln lieber proaktiv, bevor etwas passiert.“

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