Prozess am Landgericht Bonn Autoscheiben ständig vereist: Hennefer darf Wagen zurückgeben

BONN · Fast vier Jahre nach dem Kauf eines Kleinwagens hat ein 40 Jahre alter Hennefer jetzt das Auto, das ihm bereits ab der ersten Wintersaison Ärger bereitet hatte, zurückgegeben. Ausgelöst hatte den jetzt vor dem Bonner Landgericht gütlich beigelegten Rechtsstreit die Tatsache, dass die Scheiben des Autos bei Minusgraden stets von innen vereist waren.

Im Frühjahr 2009 hatte der Beamte das Fahrzeug bei einem Bonner Autohaus erworben. Doch im Innenraum hatte sich immer wieder Kondenswasser gesammelt. Dreimal war das Auto daraufhin in der Werkstatt - doch eine Besserung stellte sich nicht ein. Stattdessen gab es den Tipp, der Kunde solle doch sein Lüftungsverhalten ändern.

Daraufhin reichte es dem 40-Jährigen: Im September 2010 trat er vom Kaufvertrag zurück und verlangte die Rückabwicklung. In seinen Augen hatte das Auto einen erheblichen Sachmangel. Bei einem Gütetermin vor Gericht vor einem Jahr hatte das Autohaus angeboten, noch einmal nach der Ursache zu forschen - doch vergeblich.

Erst ein beauftragter Gutachter fand den Grund für die Bildung des Kondenswassers: Die Belüftungsklappen über den Bremsleuchten waren defekt. Dadurch gelang Wasser in eine Mulde im Kofferraum. Auf Anraten des Zivilrichters schlossen die Parteien daraufhin einen Vergleich.

Zum großen Ärger des Klägers zog sich die Rückgabe des Autos allerdings über mehrere Stunden hin. Laut dem 40-Jährigen habe man ihm im Autohaus in Bonn zunächst mitgeteilt, dass der Kleinwagen lediglich in Augenschein genommen werde. Nach einiger Zeit habe sich das "Kommunikationsproblem" jedoch aufgelöst. Mit den vor Gericht vereinbarten 6000 Euro in der Tasche hat der Kläger das Autohaus endgültig verlassen.

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