Rettungskosten in Bonn Bad im Rhein kann teuer werden

BONN · Wer kommt eigentlich für den Rettungseinsatz auf, wenn jemand im Rhein schwimmen geht und in eine Notlage gerät? "Nur in ganz wenigen Ausnahmefällen können die Kommunen als Träger der Feuerwehr im Nachgang die Verursacher zur Kasse bitten", erklärt Carsten Schneider, stellvertretender Bonner Feuerwehrchef.

Die beiden Männer, die es am Donnerstag ohne Hilfe der Feuerwehr an Land schafften, müssen für den Rettungseinsatz wohl nicht aufkommen.

Wer eine Person im Rhein sieht, den Notruf wählt und damit den Einsatz der Feuerwehr und des Rettungsdienstes auslöst, geht davon aus, dass Hilfe benötigt wird. "Daher entstehen für den Anrufer in solchen Fällen keine Kosten", sagt Schneider. Generell rette die Feuerwehr unentgeltlich. Man leiste "schnell, effizient und unbürokratisch Hilfe". An oberster Stelle stehe die Rettung, an eine Abrechnung werde zunächst nicht gedacht. Das passiere erst, wenn die Verwaltung den Vorfall prüfe.

Belangt werden kann der Verursacher eines Einsatzes, wenn er die Gefahr oder den Schaden vorsätzlich herbeigeführt hat. So sieht es das Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetz NRW vor. Dazu zählt beispielsweise auch eine riskante Klettertour im Siebengebirge. "Das passiert aber sehr selten", sagt Marc Hoffmann vom Bonner Presseamt. Bei einem Hausbrand, für den man nichts kann, gelte grundsätzlich die Kostenfreiheit, erläutert Schneider. Transportiert oder behandelt der Rettungsdienst einen Verletzten, wird mit Versicherungen und Privatpatienten abgerechnet.

Stellt sich heraus, dass ein Verursacher die Rechnung an die Kommune nicht zahlen kann, ist eine Ratenzahlung möglich. Dafür müssen die finanziellen Verhältnisse offengelegt werden. Will jemand die Rechnung nicht zahlen, werden die Forderungen durch die Verwaltung vollstreckt.

Wo das Schwimmen nicht explizit verboten ist, und das ist es an wenigen Stellen, wird dem Schwimmer keine Rechnung geschrieben, falls ein Dritter den Notruf wählt. "Es ist vom Ufer aus schwer einzusehen, ob sich jemand in Not befindet oder nur schwimmt", erklärt Mike Betke, Dienststellenleiter der Bonner Wasserschutzpolizei. Im Zweifelsfall sollte man immer die Retter alarmieren.

Geht ein solcher Notruf bei den Leitstellen von Feuerwehr oder Polizei ein, werden sofort die Boote von Wasserschutzpolizei und Feuerwehr losgeschickt. Je nach Lage unterstützt eine Hubschrauberbesatzung aus der Luft. An den Ufern sind dann auch die Freiwilligen Feuerwehren der umliegenden Ortschaften unterwegs. "Kosten für einen solchen Einsatz zu schätzen, ist nicht möglich", sagt Hoffmann. Allerdings dürften leicht mehrere Tausend Euro zusammenkommen, abhängig von der Anzahl der Einsatzkräfte und der Zeit, die die Rettung dauert. Sind mehrere Kommunen daran beteiligt, wird der Kostenersatz aufgeteilt. Als Berechnungsgrundlage gelten dann die jeweiligen Gebührensatzungen.

In diesem Jahr rückten Feuerwehr, Rettungsdienst und Wasserschutzpolizei im Bereich zwischen Oberwinter und Köln-Zündorf bereits zu vier solcher Einsätze aus, alle endeten glimpflich. "Die Anzahl ist sehr gering, die Warnungen funktionieren", sagt Mike Betke. Zuletzt kam im Jahr 2003 ein Mensch bei einem Badeunfall in diesem Gebiet ums Leben. Die Stadt Bonn warnt vor den Gefahren und weist mit 13 großen Schildern am Ufer: "Baden im Rhein ist lebensgefährlich!" Selbst geübte Schwimmer könnten in Bedrängnis geraten, sagt Hoffmann. Oft würden Strömung und Wellengang der Rheinschifffahrt unterschätzt.

Autobahn für Frachtschiffe

Der Rhein ist die meistbefahrene Wasserstraße Europas, sozusagen eine "Autobahn für Frachtschiffe". Bauwerke im oder am Fluss dienen der Verbesserung der Strömungsverhältnisse beziehungsweise der Erleichterung der Schifffahrt. An diesen Bauwerken sowie durch Sog und Wellenschlag der Schiffe entstehen Gefahren, die für Laien teilweise nicht zu erkennen, aber auch für geübte Schwimmer nicht zu bewältigen sind.

Die Rheinschifffahrtspolizeiverordnung sieht zwar kein grundsätzliches Verbot vor, jedoch sind explizit Stellen aufgeführt, an denen Schwimmen nicht erlaubt ist. Das sind etwa Brücken, Buhnen, Anlegestellen,

Hafenbereiche sowie in Fährlinien und in der Fahrrinne. Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft , die Stadt Bonn, die Feuerwehr und die Wasserschutzpolizei appellieren an den gesunden Menschenverstand: "Baden Sie nicht im Rhein!"

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