Missachtung der Aufsichtspflicht Bademeister wirft Mutter mit Kind aus Waldfreibad in Euskirchen

Euskirchen · Ein Bademeister im Waldfreibad an der Steinbachtalsperre in Euskirchen entdeckt ein unbeaufsichtigtes Kind im Schwimmbecken. Als er die Mutter auf ihre Aufsichtspflicht hinweist, will diese nichts davon wissen.

Am Mittwochnachmittag verwiesen Euskirchener Polizeibeamte auf Anraten des Schwimmmeisters Thomas Wierum eine Mutter samt Kind des Waldfreibades an der Steinbachtalsperre. Die Mutter hatte sich zunächst Anweisungen widersetzt, ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen.

Wierum, der Betriebsleiter des Bades, schilderte den Vorfall dem GA. Über einen längeren Zeitraum habe er beobachtet, dass sich ein Kind unbeaufsichtigt im Nichtschwimmerbecken aufhielt: „Das Kind paddelte wie ein Hund im Wasser und versuchte, den Beckenrand zu erreichen, was durch die Strömung an der Rutsche gar nicht so einfach ist.“

Zwar habe das Kind eine aufblasbare Schwimmhilfe gehabt, erinnert sich Wierum, „aber wenn da einmal ein Loch rein kommt, geht es schneller unter, als man sich das vorstellen kann.“

Als der Schwimmmeister die Mutter ausfindig gemacht hatte, habe er sie auf ihre Aufsichtspflicht hingewiesen: „Als sie mir dann antwortete, ich solle meinen Job machen und mich nicht in ihre Erziehung einmischen, schickte sie ihr Kind wieder ins Wasser.“ Für die Mutter sei aber nicht in Frage gekommen, mit ins Wasser zu gehen. „Die Frau sagte, ich würde sie nur ins Wasser schicken, damit ich sie im Bikini sehen könne.“ Der Schwimmmeister äußerte sich dazu weiter: „Natürlich muss sie nicht mitgehen, aber dann soll sie bitte zu dem Planschbereich wechseln, in dem das Kind stehen kann.“

Bademeister rettet sechsjährigen Jungen

Nicht immer bleibt es bei vergleichsweise harmlosen Zwischenfällen, wie der am vergangenen Mittwoch im Waldfreibad in Euskirchen. Vor ziemlich genau zwei Jahren ereignete sich im Melbbad in Bonn ein dramatischer Badeunfall.

Es war damals der Wachsamkeit des Bademeisters zu verdanken, dass ein sechsjähriger Junge vor dem Ertrinken gerettet wurde. Das Badpersonal hatte den leblos im Nichtschwimmerbecken treibenden Körper bemerkt und sofort Maßnahmen zur Wiederbelebung ergriffen. Doch nicht immer können die Bademeister Schlimmeres verhindern.

Viele unterschätzen die Gefahr

Laut einer aktuellen Forsa-Umfrage kann jeder zweite Grundschüler nicht sicher schwimmen. Außerdem sei es nach Ansicht der DLRG eine Illusion zu glauben, dass Kinder mit Seepferdchenabzeichen bereits sicher schwimmen können. Michael Oberbeckmann, Vorsitzender der DLRG Oberpleis, warnt sogar davor, Zehnjährige alleine ins Freibad gehen zu lassen und sich darauf zu verlassen, dass der Bademeister schon aufpasst: „Bei den hohen Besucherzahlen ist das kaum möglich“.

Die Haus- und Badeordnung regelt grundsätzlich die Aufsichtspflichten, so auch in Bonn. Die Bundesstadt hat darüber hinaus einige Regeln aufgestellt. Halten sich Besucher nicht daran, können sie des Bades verwiesen werden. Das Aufsichtspersonal kann sogar ein längerfristiges Hausverbot aussprechen.

Im Grunde gilt: Wer schlecht schwimmt, kann sich meist nicht selbst retten. In Notlagen lassen bei ungeübten Schwimmern schneller die Kräfte nach und sie geraten leichter in Panik. Im vergangenen Jahr ertranken in Deutschland laut DLRG 537 Menschen - ein Höchststand der vergangenen zehn Jahre.

Thomas Wierum weiß das natürlich und wird den Vorfall im Euskirchener Freibad auch deshalb wohl nicht so schnell vergessen: „So eine Uneinsichtigkeit habe ich in 30 Jahren noch nicht erlebt."

(mit Material von dpa)

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