Erstes Urteil im Jahr 2018 Bande von Versicherungsbetrügern steht erneut in Bonn vor Gericht

Bonn · Im Jahr 2018 verurteilte das Bonner Landgericht mehrere Mitglieder einer Bande von Versicherungsbetrügern teils zu jahrelangen Haftstrafen. Nun hat der Bundesgerichtshof in der Revision das Urteil abgewiesen. Mit einer auf dem ersten Blick nicht ganz verständlichen Begründung.

 Mit bearbeiteten Fotos, auf denen angeblich beschädigte Autos zu sehen sein sollen, haben Betrüger Hunderttausende von Euros von Versicherungen ergaunert. (Symbolbild)

Mit bearbeiteten Fotos, auf denen angeblich beschädigte Autos zu sehen sein sollen, haben Betrüger Hunderttausende von Euros von Versicherungen ergaunert. (Symbolbild)

Foto: DPA

Die Begründung ist nicht ganz einfach zu verstehen: Der Bundesgerichtshof hat im Dezember letzten Jahres ein Urteil des Bonner Landgerichts aus dem Februar 2018 nach einer von der Verteidigung beantragten Revision aufgehoben. Die 3. Große Strafkammer hatte die fünf Angeklagten seinerzeit für schuldig befunden; die Männer hätten in großem Stil Versicherungsbetrug begangen. Das Gericht hätte allerdings nach der Auffassung des obersten Bundesgerichts die betrogenen Versicherungen besser einbinden müssen. Insbesondere hätten diese befragt werden sollen, ob sie die jeweiligen Summen auch gezahlt hätten, wenn sie einen Betrug für möglich gehalten hätten.

Vor der 10. Großen Strafkammer hat nun am Montag der zweite Anlauf begonnen: Nurmehr vier Angeklagte, darunter der mutmaßliche Rädelsführer, stehen wegen schweren bandenmäßigen Betrugs vor Marc Eumann und seinen Richterkollegen. Allein die Verlesung der relevanten Teile des kassierten Urteils sowie der nun entsprechend angepassten Anklageschrift nahm mehrere Stunden in Anspruch. Mehr als 598.000 Euro soll die Bande mit ihrer Masche von diversen Versicherungen, die wohl neben den Angeklagten noch aus einer ganzen Reihe von „Hilfskräften“ bestand, in ganz Europa abgezockt haben. Insgesamt 109 Fälle umfasste die neue Anklage, 70 davon betreffen den Hauptangeklagten, jeweils 26, elf und zwei Taten werden den drei anderen Männer auf der Anklagebank zwischen November 2008 und Februar 2014 zur Last gelegt.

Fotos von angeblich beschädigten Autos waren bearbeitet

Um gegnerische Haftpflichtversicherungen zu betrügen, sollen die Angeklagten Unfälle mit Fahrzeugen der Bandenmitglieder in ganz Europa fingiert haben. Dabei kamen die mutmaßlichen Betrüger komplett ohne reale Unfälle aus, sondern nutzten stattdessen bearbeitete Fotos der in Wirklichkeit gar nicht beschädigten Wagen: Zur Begleichung der angeblich entstandenen Schäden wurden die an nichtsahnende Gutachter geleitet. Anhand der so entstandenen Kostenprognosen rechneten die Versicherungen dann zugunsten der Angeklagten ab. Da die virtuellen Schäden in ganz Europa gemeldet wurden und somit viele verschiedene Versicherungsgesellschaften involviert waren, konnten die mutmaßlichen Betrüger ein und dasselbe Bild sogar für mehrere Taten nutzen.

Der Kopf der Bande war im ersten Anlauf zu einer Haftstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilt worden, die Mitangeklagten zu Bewährungsstrafen von zwei Jahren beziehungsweise acht Monaten und einer Geldstrafe von 2250 Euro. Mit einem neuen Urteil wird frühestens Ende November gerechnet. Schlechter, als im erstinstanzlichen Urteil kann das Verfahren für keinen der Betroffenen ausgehen: Da die Staatsanwaltschaft keine Rechtsmittel eingelegt hatte, gilt ein Verschlechterungsverbot.

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