Vor dem Bonner Schöffengericht Bankangestellte ließ EC-Karten mitgehen

BONN · 32-Jährige und ihr Vater gestehen vor dem Schöffengericht. Ein Schaden von insgesamt 42.000 Euro.

Insgesamt 20 EC-Karten, die als Rückläufer bei ihr ankamen, ließ die bislang nicht vorbestrafte Frau mitgehen. Sie versteckte die Karten auf ihrem Schreibtisch unter den Telefonbüchern und passte dann die dazugehörigen Schreiben mit den Geheimnummern ab.

Vor dem Schöffengericht musste die Angeklagte jetzt gemeinsam mit ihrem 61 Jahre alten Vater Platz nehmen. Der hatte sich bereit erklärt, mit den Karten zu Bankautomaten zu gehen und Geld abzuheben. Zwischen September 2012 und Februar 2013 wurden so insgesamt rund 42.000 Euro ergaunert.

Tochter und Vater wollen allerdings nur etwa 20.000 Euro abgehoben und unter sich aufgeteilt haben: Laut dem Verteidiger der 32-Jährigen hatte ein Fahrer, der die Poststelle belieferte, sie überhaupt erst auf die kriminelle Idee gebracht. Er habe ihr 100 Euro für ein Pärchen - also Karte und Pin - geboten, da er jemanden kenne, der sie ihm abnehme.

Zunächst habe sie nur diesen Fahrer beliefert und je 100 Euro kassiert. Als ihr Hund, ein Dalmatiner, jedoch aufgrund von Blasensteinen mehrere Male operiert werden musste, dachte sie laut ihrem Anwalt: "Warum soll ich sie für 100 Euro verkaufen, wenn ich selber einen größeren Reibach machen kann?" Da es ihr zu heikel war, selbst Geld abzuheben, bezog sie ihren Vater in die kriminellen Machenschaften ein.

Der Lagerarbeiter hatte als selbstständiger Handwerker Schulden im vierstelligen Bereich angehäuft und brauchte dringend Geld. So ließ er sich auf den Plan seiner Tochter ein. Nachdem er seine Schulden beglichen hatte, kaufte er ordentlich ein, vor allem Kleidung. Obwohl die Angeklagten laut dem Verteidiger des Vaters "ahnten, dass es auf dünnen Füßen stand", machten sie weiter - bis eine von der Bank gestellte Falle zuschnappte.

Im Prozess legte das Duo nach einem Rechtsgespräch ein umfassendes Geständnis ab. Über eine sogenannte "Verständigung" hatte das Gericht den Angeklagten für den Fall eines Geständnisses Bewährungsstrafen in Aussicht gestellt. Diese erhielten Vater und Tochter auch: Die 32-Jährige wurde wegen gewerbsmäßigen Diebstahls sowie gemeinschaftlichen und gewerbsmäßigen Computerbetrugs zu anderthalb Jahren auf Bewährung verurteilt.

Ihr unter anderem wegen Wohnungseinbruchdiebstahls vorbestrafter Vater erhielt zwei Jahre auf Bewährung. Er wurde neben dem Computerbetrug der gewerbsmäßigen Hehlerei schuldig gesprochen.

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