Rhein-Palais Bonn Baustelle in Beuel wird zum Millionengrab

Bonn · Beim Beueler Bauprojekt Rhein-Palais droht der Stadt Bonn ein Finanzloch von mehr als 18 Millionen Euro. Der Verlust wurde vorher als erheblich niedriger angegeben.

Das Bauprojekt Rhein-Palais am Bonner Bogen in Beuel wird für die Stadt Bonn zum Finanzdebakel. Die Verwaltung musste jetzt einräumen, dass der finanzielle Verlust deutlich höher ist, als bislang öffentlich zugegeben wurde. Städtische Unterlagen, die dem General-Anzeiger vorliegen, belegen, dass die Stadt für die Grundstücke 10,905 Millionen Euro in den Finanzierungskreislauf der Entwicklungsmaßnahme „Bundesviertel“ gezahlt hat. Dieser Betrag war bislang nicht bekannt.

Auf die Frage, ob es stimmt, dass die Stadt dem Land NRW/Bund 10,905 Millionen Euro für die Grundstücke Rhein-Palais gezahlt hat, antwortete die Stadt: „Nein. Die Stadt hat den Fördergebern Land und Bund keinen Auszahlungsbetrag aus diesem Grundstücksgeschäft geleistet. Zum Ende der Entwicklungsmaßnahme 2011 wurde der für die Verkaufsgrundstücke gutachterlich ermittelte Wert in Höhe von rund 10,9 Millionen Euro in die Schlussabwicklung der Entwicklungsmaßnahme einbezogen. Der von der Stadt dabei unmittelbar der Maßnahmenfinanzierung zugeführte Kaufpreisanteil aus dem Grundstücksverkauf betrug rund 7,9 Millionen Euro.“

Auf Nachfrage, wer die restlichen drei Millionen Euro bezahlt hat, lautetet die Antwort: „Einen Kaufpreisanteil von drei Millionen Euro hat die Quadriga Colonia noch zur Laufzeit der Entwicklungsmaßnahme entsprechend der vertraglichen Vereinbarung auf das Treuhandkonto der Entwicklungsmaßnahme eingezahlt.“

Auf die erneute Nachfrage, ob diese drei Millionen Euro ein Teilbetrag des Gesamtkaufpreises von 13,214 Millionen Euro sind, sagte Marc Hoffmann, stellvertretender Sprecher der Stadt: „Ja, so muss man das verstehen.“ Die Firma Quadriga Colonia gehört Ewald Hohr, Bauherr und Investor des Rhein-Palais'.

Um Klarheit in den Zahlendschungel zu bekommen, hier die Fakten: Der ausgehandelte Grundstückspreis für das Gelände an der Joseph-Schumpeter-Allee gegenüber dem Kameha Grand Hotel betrug 13,214 Millionen Euro.

Die Stadt Bonn hat aber nur 8,401 Millionen Euro erhalten, weil der Bauherr laut Kaufvertrag die Kosten für den Mehraufwand für die Sanierung der Altlastendeponie und die Kosten für die bodendenkmalpflegerischen Untersuchungen abziehen durfte. Für den ersten Bauabschnitt waren das zusammen rund 4,8 Millionen Euro.

Landgericht hat nach Klage noch keinen Termin festgelegt

Zieht man jetzt 10,905 Millionen Euro ab, die die Stadt für das Areal in die Entwicklungsmaßnahme Bundesviertel bezahlen musste, steht unter dem Strich schon jetzt ein Defizit von 2,504 Millionen Euro. Unberücksichtigt bei dieser Rechnung sind die noch offenen Forderungen von Ewald Hohr für die Bauabschnitte zwei und drei.

Aktuell hat er die Stadt Bonn auf eine Entschädigung von 7,7 Millionen Euro plus 20 Prozent Kostenerhöhungszuschlag für die Entsorgung der Altlasten im Bauabschnitt 2 verklagt. Nach Hohrs Berechnungen würden für Bauabschnitt 3 nochmals 6,3 Millionen Euro anfallen.

Diese Beträge müssen – abhängig vom Gerichtsurteil – zum Defizit von 2,504 Millionen Euro hinzugerechnet werden. Schlimmstenfalls summiert sich mit Stand Juni 2019 der finanzielle Schaden für die Stadtkasse auf mehr als 18 Millionen Euro.

Mit „Ja“ beantwortete Hoffmann die Frage, ob es stimmt, dass sowohl die NRW Urban als Treuhänder der Entwicklungsmaßnahme „Bundesviertel“ als auch die Stadt als Verkäufer der Grundstücke aufgetreten sind. Und warum wird das Land nicht an den Rückzahlungskosten beteiligt? Es hat ja schließlich Geld von der Stadt Bonn für die Grundstücke erhalten. Dazu Hoffmann: „Selbstverständlich wird die Stadt mit den Fördergebern die entstandene Situation erörtern.“

Laut Marc Hoffmann wird Hohrs Klage vor dem Landgericht Bonn verhandelt. Eine Terminierung habe das Gericht noch nicht vorgenommen.Über die aktuellen Vorgänge informierte die Verwaltung den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeitsförderung am 18. April und der Stadtrat am 25. April – jeweils per Mitteilungsvorlage für den nichtöffentlichen Teil der Sitzung.

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