Fall Friedhelm Naujoks BBB fordert Schadenersatz vom ehemaligen Werkleiter

BONN · Dem Bürger Bund Bonn (BBB) ist nach eigenen Angaben der Geduldsfaden bei den Auseinandersetzungen der Stadt mit dem ehemaligen Werkleiter des Städtischen Gebäudemanagemants (SGB), Friedhelm Naujoks, gerissen.

In einem Dringlichkeitsantrag für die Stadtratssitzung am Dienstag fordert die BBB-Fraktion die Stadt auf, gegen Naujoks Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Grundlage dieser Forderung sind im Wesentlichen zwei Punkte: Zum einen die im Bericht des Rechnungsprüfungsamtes festgestellten Mängel beim Projektcontrolling des WCCB, die Naujoks zu vertreten habe. Zum andern die "Beschaffung und der Einbau untauglicher und nicht genehmigungsfähiger Anlagen zur Legionellenbekämpfung" in Schulen.

Damit habe er, so der BBB, seine dienstlichen Pflichten aus den Verträgen mit der Stadt aus den Jahren 2004 und 2007 verletzt, nach denen er für das vereinbarte Jahresgehalt von 175.000 Euro auch verpflichtet gewesen sei, seine Aufgaben "mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmanns zu pühren".

Dazu erklärt BBB-Fraktionschef Bernhard Wimmer: "Wenn Oberbürgermeister Jürgen Nimptsch bewusst den Zeitpunkt für eine Trennung von seinem Partei-Genossen verstreichen ließ, (...) und wenn die Arbeitsgerichte den Einbau untauglicher Anlagen zur Legionellen-Bekämpfung schon deshalb nicht als Kündigungsgrund akzeptieren, weil alle Tatsachen schon zu Amtszeiten der Ex-SPD-OB Bärbel Dieckmann bekannt waren, muss jetzt die Strategie geändert werden." Alle Möglichkeiten, von ihm Schadensersatz zu erlangen, müssten jetzt in Angriff genommen werden.

Wimmer: "Der Oberbürgermeister darf sich nicht weiter hinter Staatsanwaltschaft und Arbeitsgerichten verstecken, sondern muss die Interessen der Stadt endlich umgehend selbst wahren und Schadensersatzklagen einreichen."

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