Unmut bei der Bonner Polizei Beamte lehnen Blutprobe ab

BONN · Bei der Bonner Polizei gibt es Unmut über eine Blutuntersuchung, die neuerdings bei der obligatorischen Kraftfahrtauglichkeitsuntersuchung verlangt wird.

 Den Streifenwagen darf ein Beamter nicht mehr fahren, wenn er die geforderte Blutuntersuchung ablehnt.

Den Streifenwagen darf ein Beamter nicht mehr fahren, wenn er die geforderte Blutuntersuchung ablehnt.

Foto: Axel Vogel (Archiv)

"Die Blutprobe wird nicht angeboten, sondern gefordert", berichtet ein altgedienter Beamter: "Weigert man sich, wird die Fahrberechtigung entzogen. Liefert man vom Hausarzt ein Blutbild nach, entscheidet die Polizeiärztin, ob man weiter fahren darf."

In der Situation befindet sich der Polizist nun, weil er die erstmals erhobene Zusatzuntersuchung im Frühjahr verweigert hatte: "Ich weiß nicht, was mit dieser Blutprobe passiert, worauf mein Blut untersucht wird, ob damit ein Drogentest gemacht wird."

Dass er keine Dienstfahrzeuge mehr führen darf, ist für ihn ein Unding: "Ich muss viele Vernehmungen führen und Tatorte untersuchen. Jetzt bin ich darauf angewiesen, dass mich ein Kollege fährt oder ich das Rad nutzen kann." Ähnlich sei es anderen Kollegen ergangen.

Auch Udo Schott, Vorsitzender der Bonner Kreisgruppe der Gewerkschaft der Polizei (GdP), übt Kritik an dem Verfahren. Die regelmäßige Untersuchung soll klären, "ob ein Beamter in der Lage ist, ein Polizeifahrzeug zu führen", erklärt Schott. Die Behörde müsse erhöhte Anforderungen stellen, weil ein Streifenwagen bei Einsätzen mit Sonderrechten (Blaulicht, Martinshorn) gefahren werden darf.

Der Check stehe auf einer gesicherten Rechtsgrundlage, sei per Erlass geregelt, betont Schott. Ganz anders sehe das aber bei der neuen Blutuntersuchung aus: "Dafür gibt es, anders als für die Entnahme einer Blutprobe bei Verstößen im Straßenverkehr, keine rechtliche Regelung." Daher sei das nicht nur ein ungerechtfertigter Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Beamten: "Zumal ein Generalverdacht erzeugt wird, etwa dass Polizisten alkohol- oder drogenkrank sein könnten."

Problematisch sei zudem, dass die Behörde eventuelle Krankheitsbefunde gegen den Beamten verwenden und ihn für dienstunfähig erklären könnte. Wenn Beamte, die sich einer Blutuntersuchung verweigern, keine Polizeifahrzeuge mehr fahren dürften, stellt sich für Schott auch die Frage: "Wer soll bei unserer Personalnot dann noch fahren?"

Blutprobe basiert in der Regel auf Freiwilligkeit

Robert Scholten, Sprecher der Bonner Polizei, bestätigt, dass seit gut zwei Jahren bei der Kraftfahrtauglichkeitsuntersuchung eine Blutprobe angeboten wird. Grundlage sei eine Übereinkunft aller NRW-Polizeiärzte. Scholten weist aber ausdrücklich darauf hin, "dass diese auf Freiwilligkeit basiert". Oder aber, weil sich bei der Untersuchung Verdachtsmomente ergeben hätten: "Etwa wenn es aufgrund einer Urinprobe einen Hinweis auf Diabetes gibt."

Wer in einem begründeten Einzelfall eine Blutprobe ablehne, dem könne folglich auch keine Kraftfahrtauglichkeit bescheinigt werden. Auch sonst halte er die Blutprobe für eine gute Sache, weil man von den Polizeiärzten umfangreich aufgeklärt werde und einen medizinischen Check bekomme, "der vom Umfang des Blutbildes weit über eine klassische Untersuchung beim Hausarzt hinausgeht", so Scholten.

Zu Befürchtungen, bei der Blutuntersuchung gewonnene medizinische Erkenntnisse könnten gegen den Beamten verwendet werden, sagte Wolfgang Beus, Sprecher im NRW-Innenministerium: "Auch die Polizeiärztin unterliegt der Schweigepflicht." Daher würde die Behörde keine Kenntnisse über die Untersuchungsergebnisse erhalten: "Es geht allein darum, ob der Beamte ein Fahrzeug führen kann oder nicht."

Vorwürfe, die Verwaltung habe die Maßnahme unzureichend kommuniziert, wollte Scholten nicht kommentieren. Aber er sagte: "Jeder Kollege wird vom polizeiärztlichen Dienst ausführlich zu dem Thema beraten." Informationen gebe es auch auf der internen Intrapolplattform. Aus seiner Sicht hat sich die interne Diskussion "deutlich beruhigt".

Wie Scholten ausführte, wäre für eine landesweit einheitliche Verpflichtung zur Blutuntersuchung eine Regelung durch das Innenministerium erforderlich. "An der arbeiten wir", betonte Ministeriumssprecher Beus. Aus Sicht von Gewerkschaftler Schott ist das auch gut so, denn: "Die Kritik an der Situation ist riesengroß und wabert durch ganz NRW." Der von dem Fahrverbot betroffene Polizist hofft nun, dass die Polizeiärztin ein aktuelles Blutbild von ihm akzeptiert, das der Hausarzt angefertigt hat. Ende offen.

Datenschutzbeauftragte fordert Stellungnahme

"Die Erhebung, Auswertung und Verwendung von Daten aus Blutuntersuchungen bezieht sich auf personenbezogene Gesundheitsdaten", sagt Tamara Begenisic, Sprecherin des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW. Eine gesetzliche Regelung, die Polizeibeamte verpflichtet, Blutentnahmen zu dulden, damit diese im Zuge kriminaltechnischer Untersuchungen analysiert werden, sei "nicht ersichtlich".

Über die Verfahrensweise im Polizeipräsidium Bonn lägen ihr noch keine Erkenntnisse vor. "Wir beabsichtigen, die Angelegenheit aufzugreifen und die Polizeibehörde um Stellungnahme zu bitten. Sobald diese vorliegt, erfolgt eine datenschutzrechtliche Überprüfung", sagte Begenisic dem GA. Betroffene könnten das Ergebnis abwarten, das dem Polizeipräsidium Bonn mitgeteilt werden wird.

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