Verkehrssicherungspflicht-Verletzung der Stadt? Bei Pützchens Markt auf die Nase gefallen

BONN · Nachdem er 2012 an einer Bushaltestelle stürzte, verlangt ein 76-Jähriger von der Stadt 24 000 Euro Schmerzensgeld. Doch das Gericht macht ihm dazu keine Hoffnung.

Gleich zwei Mal ist ein 76-jähriger Bonner auf die Nase gefallen - beim ersten Mal im wörtlichen und nun zum zweiten Mal im übertragenen Sinn vor dem Landgericht: Weil er nach einem Besuch von Pützchens Markt über einen Bordstein gestolpert war und sich unter anderem die Nase blutig geschlagen hatte, verklagte er die Stadt vor der 1. Zivilkammer auf Schmerzensgeld und erfuhr nun: Manchmal ist man für das, was passiert, selbst verantwortlich, denn das Leben ist keine Vollkaskoversicherung.

Es geschah am 11. September 2012 um 21 Uhr. Er wollte von Pützchens Markt mit dem Bus nach Hause fahren und ging auf dem Gehweg an der Siegburger Straße entlang zur Bushaltestelle, als ihm eine Gruppe Menschen entgegenkam. Er wich auf die Straße aus. Und als er an der Haltestelle zurück auf den Gehweg wollte, schätzte er die Bordsteinhöhe falsch ein und flog der Länge nach und ungebremst ins Wartehäuschen hinein - mit dem Gesicht vorweg. Das Resultat: Nase und Gesicht aufgeschlagen, ein blaues Auge, die Hand verletzt. Und als nach sechs Monaten sein Knie wegen Dauerschmerzen geröntgt wurde, hatte er auch noch einen Meniskusriss.

Der Stadt wirft er nun die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vor, weil der Bordstein zu hoch und die Haltestelle zu schlecht ausgeleuchtet gewesen sei, und verlangt 24 000 Euro Schmerzensgeld. Damit aber kam er bei der Zivilkammer nicht gut an. "Das sehen wir völlig anders", erklärte ihm Kammervorsitzender Stefan Bellin. Die Straßenbeleuchtung sei ausreichend gewesen, und wenn man zurück auf den Gehweg gehe, müsse man aufpassen: "Der Bordstein war keine Überraschung."

Der 76-Jährige klagte: Aber er sei doch verletzt gewesen. Da erklärte ihm der Richter: "Es gilt nicht automatisch die Gleichung: Es ist etwas passiert, also muss auch jemand haften." Denn das müsse die Stadt nur, wenn sich ein Bürger auf die Gefahr einer Situation nicht einstellen könne. Das aber sei hier nicht der Fall. "Ich kann Ihnen keine Hoffnung machen", sagte der Richter. Weil der Mann die Klage dennoch nicht zurücknehmen will, muss das Gericht nun ein Urteil fällen.

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