Jens Juszczak Bekannter Bonner Medizintourismus-Experte gestorben

Bonn · Jens Juszczak war als wissenschaftlicher Mitarbeiter der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg ein gefragter Fachmann zum Thema Medizintourismus. Ende des vergangenen Jahres ist er gestorben.

 Jens Juszczak war seit 1999 an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg beschäftigt. Er betreute den Forschungsbereich Medizintourismus.

Jens Juszczak war seit 1999 an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg beschäftigt. Er betreute den Forschungsbereich Medizintourismus.

Foto: Privat

Mehr als 100.000 ausländische Patienten werden in normalen Jahren an deutschen Kliniken behandelt. Das galt zumindest vor dem Ausbruch des Coronavirus. Seitdem sind die Zahlen – etwa am Uniklinikum Bonn (siehe Infobox) – zurückgegangen. Der Medizintourismus ist ein Milliardengeschäft, das zu einem wesentlichen Teil auch in Bonn abgewickelt wird. Die Bundesstadt als UN-Standort garantiert mannigfaltige Beziehungen in die ganze Welt. Deutlich weniger bekannt ist die Tatsache, dass die Region auch in der Forschung zum Thema Medizintourismus ganz vorne mitspielt: An der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg beriet und forschte mit Jens Juszczak seit 1999 der führende Experte zu diesem Thema. Ende des vergangenen Jahres ist er im Alter von nur 50 Jahren überraschend gestorben.

Juszczaks in Deutschland einzigartige Forschung und das daraus resultierende Know-how ließen den wissenschaftlichen Mitarbeiter der Hochschule schnell zu einem gefragten Ansprechpartner für Politik, Gesundheitswesen und Medien werden. Nicht zuletzt wurde der Wissenschaftler aber in der Fachwelt auch deshalb bekannt, weil er seine Augen vor den negativen Auswirkungen nicht verschloss: So bemängelte er insbesondere, dass der Gesetzgeber nicht für klare Regeln sorge. In vielen anderen Ländern gebe es spezielle Medizintourismus-Gesetze, die die notwendige Transparenz herstellen könnten. Etwas Vergleichbares fehle hierzulande komplett. Folglich seien Tür und Tor für Missbrauch geöffnet: So hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart kurz vor Weihnachten Anklage gegen fünf Männer und eine Frau erhoben, die im Rahmen der Vermittlung und Betreuung arabischer Patienten an der Universitätsklinik der Landeshauptstadt möglicherweise Rechnungen fingiert und unzulässige Provisionen kassiert haben sollen.

Medizintourismus darf keine zusätzlichen Gewinne abwerfen

Denn, wenn man sich an Recht und Gesetz halte, so Juszczak bedeute der Medizintourismus eigentlich keine zusätzlichen Gewinne für die Krankenhäuser: Die Gebührenordnung für Ärzte untersagt es nämlich, die Behandlung ausländischer Patienten höher abzurechnen als von deutschen Bürgern. Tue man das allerdings dennoch, so sei das Risiko aufzufliegen relativ gering. Ähnlich verhält es sich wohl auch mit den Vermittlungsleistungen: Nicht jede Hochschule habe die Kapazitäten für ein professionell organisiertes sogenanntes International Office, um mit geeignetem Personal illegalen Handlungen entgegenzuwirken. Sogenannte Patientendienstleister hingegen ließen sich oftmals für die Vermittlung von Patienten gesetzeswidrige Provisionen bezahlen. Diese Praxis könne im schlimmsten Fall dazu führen, dass Patienten nicht in der geeignetsten, sondern der für den Vermittler lukrativsten Klinik behandelt würden.

Vom Wissenschaftlichen Dienst der Bundesregierung über diverse Botschaften, bis zu Länderregierungen, der EU und selbstverständlich Krankenhäusern beriet Juszczak zahlreiche Akteure. Der Experte hinterlässt also nicht nur privat, sondern auch in der Forschung und Beratung eine große Lücke: Sein Plan, an der Hochschule eine Nationale Forschungsstelle Medizintourismus zu etablieren, steckte noch in den Kinderschuhen. Da er über keine eigenen Mitarbeiter verfügte, dürfte es eine Weile dauern, bis ein Nachfolger sich sein großes Netzwerk erschließen kann.

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