Bäume in Bonn Besitzer beharrt auf Fällung einer Zeder

BONN/BAD GODESBERG · Vor dem Hintergrund der geplanten Fällung von mehr als 100 Alleebäumen in Bad Godesberg erhält nun ein anderer Fall im Stadtgebiet besondere Brisanz.

Es geht um die Fällung einer einzelnen Atlaszeder an der Ippendorfer Allee. Dieser Streit geht nun in die nächste Runde: Michael Kolb, der Besitzer des Grundstücks, auf dem der mächtige Baum steht, will nicht klein bei geben und hat für die nächste Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Mitte Oktober beantragt, den Beschluss aufzuheben. Dazu will er in der Sitzung seinen Gutachter zu dem Thema sprechen lassen.

Das Bezirksparlament hatte in seiner letzten Sitzung den Antrag Kolbs auf Fällung des Baumes abgelehnt. Auch die Stadt Bonn hatte diesen Wunsch Kolbs zuerst abgelehnt, stimmte jedoch zu, nachdem dieser ein Fachgutachten vorgelegt hatte. 31 Seiten ist diese Expertise lang und kommt unter anderem zu dem Schluss, dass "die Erhaltungswürdigkeit des Baumes insgesamt in Frage zu stellen ist".

Kolb drückt es so aus: "Der Baum muss gefällt werden, der ist lebensgefährlich." Bei einem Ortstermin mit dem GA in dieser Woche steht der Besitzer auf seinem Grundstück und erläutert, warum das seiner Meinung nach so ist, dass der Baum weg muss. Nachdem er im März 2011 das Grundstück gekauft hatte, mussten im Herbst 2011 Leitungen auf dem Grundstück verlegt werden.

"Dafür wurde ein Graben ausgehoben, der in einem Meter Entfernung am Baum vorbeilief", sagt Kolb. Das Ergebnis: Die Wurzeln des Baumes seien dadurch sowie durch Bauarbeiten in der Nähe massiv beschädigt worden. So schreibt es auch der Gutachter in seinem Bericht. Auswirkungen auf die Standfestigkeit könnten deswegen nicht ausgeschlossen werden.

"Und die Baumschutzsatzung hält fest, dass es einen Ausnahmetatbestand gibt, wenn Gefahr für Leib und Leben besteht", sagt Kolb. Hinzu kommt: Rund 30 000 Euro zusätzlich würde es ihn kosten, wenn der Baum stehenbleiben und er neu planen muss, sagt Kolb. Schon jetzt würden ihn die Verzögerungen, ganz abgesehen vom Gutachten, schon viel Geld kosten. "Die Summe ist ganz schnell fünfstellig", meint Kolb.

Mit der Verlegung seines Hauses um einen Meter und den damit einhergehenden Mehrkosten für die Planung hätte er sich noch arrangieren könne, sagt der Besitzer. Dass er jedoch im Schatten eines Baumes leben soll, der womöglich umfallen kann, will Kolb nicht akzeptieren.

Und dafür hat er gute persönliche Gründe: Im Mai 2006 fiel auf der Röttgener Straße eine morsche Kastanie auf das Auto, in dem Kolb mit seiner Ehefrau unterwegs war. Beide wurden verletzt, Kolb lag wochenlang im Uniklinikum. "Der ein oder andere wird jetzt verstehen, warum ich keine Lust auf einen Baum neben meinem Haus habe, der mir jederzeit aufs Dach fallen kann."

Inzwischen sammeln übrigens Kolbs künftige Nachbarn Unterschriften, damit die Atlaszeder stehenbleibt und die Fällgenehmigung nicht erteilt wird. Sie behaupten, der Baum sei kein Sicherheitsrisiko und stelle keine Gefahr dar, was Kolb vehement in Abrede stellt. Die Aussage der Nachbarn, alle Umstände seien ihm schon beim Kauf des Grundstücks bekannt gewesen, weist er ebenso entschieden zurück.

Sein Argument: Erst nachdem er das Grundstück im März 2011 gekauft habe, seien sechs Monate später bei der Leitungsverlegung durch den Voreigentümer die Schäden an den Wurzeln eingetreten. Und das Gutachten, das dies nachweise, sei dann erst im Jahr 2013 erstellt worden. Insofern habe ihm die Sachlage keineswegs von Beginn an klar gewesen sein können.

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