Bonner Schöffengericht verhängt Bewährungsstrafe Betrüger ergaunert über 100 Handys

Bonn · Mit gefälschten Papieren gab sich ein 24-Jähriger bei Lieferanten als Kunde aus und erbeutete mehr als 100 Mobiltelefone. Das Gericht verhängte eine zweijährige Bewährungsstrafe.

 Symbolbild

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Foto: Benjamin Westhoff

Mit Hilfe eines geradezu professionellen Betrugsmanövers zog der 24-jährige Angeklagte einen Handel mit teuren Handys auf: Er gab sich bei Lieferanten mit gefälschten Papieren und findigen Täuschungen als Kunde aus und ergaunerte zum Nulltarif Anfang des Jahres in knapp zwei Monaten mehr als 100 Mobiltelefone, vor allem iPhones, im Gesamtwert von 43 400 Euro. Vor dem Amtsgericht gibt er nun alle Vorwürfe zu.

Acht Monate hat er bis zu seinem Prozess in U-Haft gesessen, eine Erfahrung, die er bisher noch nicht gemacht hat. Zwar musste er sich schon zweimal wegen kleinerer Betrügereien vor Gericht verantworten, kam aber bisher immer mit Geldstrafen davon. Allerdings will er diesmal sein Betrugsmanöver nicht aus reinem Eigennutz durchgezogen haben: „Ich brauchte das Geld für meine kranke Mutter“, beteuert er. Damit habe er auch ihren Krankenhausaufenthalt bezahlen müssen. Vor Strafe schützt ihn das am Ende allerdings nicht. Und wie er sich die teuren Smartphones ergaunert hat, zeugt schon von erstaunlicher Energie.

Namensschild mit Namen der Firma überklebt

Der gelernte Einzelhandelskaufmann, der in der Handy- und IT-Branche beschäftigt war, verlor Ende 2016 seinen Job nach einer betriebsbedingten Kündigung. Und entschloss sich offenbar, dem Metier treu zu bleiben und mit Handys weiterhin Geld zu verdienen – allerdings illegal.

So suchte er im Internet nach Großhändlern und Firmen, die von diesen beliefert werden könnten, außerdem nach passenden Handelsregisterauszügen und legte los. Er richtete E-Mail-Adressen ein, die denen der Firmen ähnelten, legte online bei den Großhändlern Konten an. Dann gab er sich als Mitarbeiter, mehrfach als Geschäftsführer, besagter Firma aus und orderte die Smartphones in großer Zahl. Als Beweis schickte er einen Auszug aus dem Handelsregister und ein Registrierungsformular mit. Als Lieferadresse diente seine eigene, allerdings hatte er sein Namensschild mit dem Namen der Firma überklebt. Fünf Mal erhielt er die georderten Handys im fingierten Auftrag auch von zwei Bonner Firmen. Nur bei einer Bestellung scheiterte er, weil ein Großhänder bei dem angeblichen Kunden rückfragte und erfuhr: Es gibt keine Bestellung.

Das Schöffengericht verurteilt den 24-Jährigen wegen gewerbsmäßigen Betruges zu zwei Jahren Haft, die allerdings zur Bewährung ausgesetzt werden – im Hinblick auf die verbüßten acht Monate U-Haft und das Geständnis. Außerdem unterliegen 43 400 Euro der Wertabschöpfung. Da der 24-Jährige das Geld aus dem Verkauf der Beute nicht mehr hat, wird die Einziehung des Geldes wohl schwierig.

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