Bonner Amtsgericht Betrügerischer Schaffner zeigt sich geständig

BONN · 22.911 Euro hat er kassiert – für Fahrkarten, die nie existiert haben. Ein 26-Jähriger soll gewerbsmäßig falsche Fahrkarten verkauft haben

 Symbolfoto.

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Foto: dpa

Ein Bonner Schaffner der Deutschen Bahn muss sich nun wegen gewerbsmäßigen Betruges und Untreue in 881 Fällen vor dem Bonner Amtsgericht verantworten. Er hat seine Tat bereits gestanden.

Über eine Mitfahrzentrale im Internet bot er über 19 Monate lang immer wieder Gruppenfahrkarten an – insgesamt 881 Mal. Von Mai 2013 bis Januar 2015 täuschte er als „Daniel“ vor, Mitfahrer für Gruppenfahrkarten zu suchen. Meldete sich jemand auf seine Anzeige, kassierte er den anteiligen Fahrpreis, der sich zwischen sieben und 132 Euro bewegte.

Doch der Schaffner besaß weder die entsprechenden Gruppenfahrkarten, noch konnte er die Fahrt selbst antreten. So teilte er den Mitfahrern jeweils bei Fahrtantritt mit, er könne doch nicht fahren, hätte aber den zuständigen Schaffner informiert.

Hoffen auf eine Einigung

Der Clou: Er verkaufte ausschließlich Tickets für Fahrten, bei denen er selbst als Zugbegleiter eingeteilt war. So kontrollierte er seine „Mitfahrer“ und ließ sie aber de facto ohne Ticket fahren. Auf diese Weise blieben sie in dem Glauben, ein tatsächliches Ticket gekauft zu haben. Schließlich beteiligte sich auch eine Kollegin aus Köln an der Masche: 2396 Euro der knapp 23 000 Euro erwirtschafteten die beiden gemeinsam. Insgesamt entstand der Bahn so ein Schaden von 95 934 Euro.

Erst als auf der Fahrt von Basel nach Köln einmal ein anderer Schaffner versehentlich die Strecke des 26-Jährigen kontrollierte, flog der Betrug auf. Der 41-Jährige wunderte sich über die Aussagen der vermeintlichen Schwarzfahrer, sie hätten über die Mitfahrzentrale ein Gruppenticket gekauft und er wisse doch sicher Bescheid.

Er meldete sich daraufhin auch auf dem Internetportal an und kam seinem Kollegen auf die Schliche. Der hofft auf eine Einigung vor Gericht, doch stehen auf gewerbsmäßigen Betrug und Untreue mindestens sechs Monate Freiheitsentzug. Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt.

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