20-Jähriger zu Sozialstunden verurteilt Betrunken vor die Bahn gelaufen

BONN · Dass er eine Riesendummheit begangen und nicht nur sich selbst in Lebensgefahr gebracht hat, das hat ein heute 20 Jahre alter Bonner inzwischen begriffen: "Das war eine saublöde Sache. Das wird definitiv nie wieder vorkommen", so der junge Mann jetzt vor dem Bonner Amtsgericht.

Wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr saß der 20-Jährige für einen Vorfall vor der Jugendrichterin, der sich kurz vor Weihnachten 2012 ereignet hatte. Mit Freunden feierte der Angeklagte damals in Köln. Auf dem Rückweg in den frühen Morgenstunden wurde offenbar die Zeit knapp: An der U-Bahn Haltestelle Friesenplatz lief der angetrunkene Angeklagte über die Straßenbahngleise, um seine Bahn auf der Gegenseite noch zu bekommen.

Dabei hatte der 20-Jährige allerdings eine herannahende Bahn der Linie drei übersehen. Der Fahrer hupte und veranlasste eine Vollbremsung, um einen Zusammenstoß zu verhindern. "Zum Glück ist nichts passiert", so die Jugendrichterin zum Angeklagten, der damals von Mitarbeitern des Ordnungsamtes noch an Ort und Stelle festgehalten wurde. Die Richterin versuchte, dem jungen Mann klarzumachen, was alles hätte passieren können. "Stellen Sie sich vor, der Fahrer überfährt Sie und wird seines Lebens nicht mehr froh."

Auch die Gefahr für die Fahrgäste bei einer Vollbremsung hob die Richterin hervor. Das Verfahren wurde schließlich vorläufig eingestellt. Der 20-Jährige muss nun innerhalb von zwei Monaten 20 Sozialstunden ableisten - voraussichtlich wird er in einem Jugendzentrum Fenster putzen müssen. Zum Abschluss riet die Richterin dem Angeklagten: "Beim nächsten Mal verpassen Sie lieber die Bahn und warten eine Stunde."

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