Gericht Betrunkene demolieren Polizeiauto in Bonn

Bonn · Das Gericht hat zwei Männer wegen Sachbeschädigung zu Geldstrafen verurteilt. Die beiden Freunde hatten einen Streifenwagen demoliert.

Die beiden Freunde hatten sich am 25. Juli 2016 am Rheinufer einige alkoholische Getränke genehmigt und waren eigentlich auf dem Weg zum Bahnhof, um mit Bus und Bahn heimzufahren. Da sahen sie vor der Citywache Gabi einen Streifenwagen stehen und gingen auf das Fahrzeug los. Eine Aktion, die sie teuer zu stehen kommt: Das Amtsgericht verurteilte die beiden nun wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung zu Geldstrafen von 875 beziehungsweise 550 Euro.

Es war gegen Mitternacht, als die heute 29 und 28 Jahre alten Männer in der Maximilianstraße das Polizeifahrzeug entdeckten und beschlossen, es sich vorzunehmen. Und Passanten trauten ihren Augen nicht, als sie sahen, was die beiden mit dem Wagen anstellten.

Verschiedenen Zeugen zufolge soll sich das Duo an dem Streifenwagen kräftig ausgetobt haben: So sollen die beiden gegen das Fahrzeug uriniert und am Blaulicht gerüttelt haben, auf die Motorhaube gestiegen sein und den Außenspiegel abgebrochen haben. Und: Sie sollen die Funkantenne abgebrochen und in ein Gebüsch geworfen haben. Trotz intensiver Suche wurde sie nicht gefunden.

Polizei stellt Altschäden in Rechnung

Zeugen alarmierten die Beamten in der Wache, und als die Polizisten zu dem Wagen kamen, sahen sie, wie die beiden sich an dem Fahrzeug zu schaffen machten. Was sie genau dort taten, war jedoch in der Dunkelheit nicht zu erkennen, wie die Beamten als Zeugen im Prozess aussagten.

Vor Gericht gaben die die beiden zu, dass sie sich an dem Auto zu schaffen gemacht und die Antenne demoliert und weggeworfen haben. Alles andere aber bestritten sie. Und in der Rechnung über 600 Euro, die den beiden anschließend von der Polizei präsentiert wurde, war zwar tatsächlich die Anschaffung einer neuen Antenne für 50 Euro aufgelistet, nicht jedoch die eines Außenspiegels. Und weitere Posten auf der Rechnung wie die Reparatur der Stoßstange waren dem Gericht zufolge Altschäden, so dass dem Duo am Ende nur die abgebrochene Antenne nachgewiesen werden konnte.

Wie sich vor Gericht herausstellte, ist der 29-Jährige bisher nicht vorbestraft und steht darüber hinaus fest in Lohn und Brot. „Ich weiß nicht mehr, was und wie viel wir getrunken haben“, erklärte er zerknirscht. Sein arbeitsloser Kumpel hingegen, den er von früher kennt und an jenem Abend zufällig in der Innenstadt traf, hat schon einiges auf dem Kerbholz: Seit 2012 wurde er vier Mal verurteilt – unter anderem wegen gemeinschaftlichen Diebstahls und Verstoßes gegen das Waffengesetz. Beide Männer nahmen das Urteil an.

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