Landgericht Bonn Betrunkener fuhr in Frauengruppe: Opfer klagt

Bonn · Nach einem Unfall wird einem 19-jährigem Fahrer der Prozess gemacht. Die Verletzte (33) fordert 12.000 Euro Schmerzensgeld.

 Polizisten sichern Unfallspuren an der Bushaltestelle.

Polizisten sichern Unfallspuren an der Bushaltestelle.

Foto: Jens Kleinert

Es war ein schlimmer Unfall, der im vergangenen Sommer für Schlagzeilen sorgte: Ein betrunkener 18-Jähriger verlor am 27. Juni 2015 gegen 2.45 Uhr morgens auf der Ferdinandstraße in Ippendorf die Kontrolle über sein Fahrzeug, schleuderte an der Bushaltestelle in eine Gruppe von fünf Frauen, erfasste drei von ihnen und verletzte zwei schwer.

Seitdem beschäftigt der Fall die Justiz: Die Staatsanwaltschaft hat den heute 19-Jährigen angeklagt, und eine damals verletzte 33-Jährige hat nun beim Landgericht Klage auf Schmerzensgeld eingereicht. Das teilte Gerichtssprecher Bastian Szchech mit.

Die fünf Freundinnen standen nach einer gemeinsamen Feier an der Haltestelle Wasserturmstraße und warteten auf den Nachtbus, als es passierte: Plötzlich schoss aus der Buchholzstraße ein Wagen um die Ecke, geriet ins Schleudern und kam geradewegs auf die Gruppe zu.

Die Frauen hatten keine Chance. Das Auto erfasste drei Frauen, sie wurden gegen die Windschutzscheibe und durch die Luft geschleudert. Eine 23-Jährige und die 33-Jährige wurden schwer, eine 22-Jährige leicht verletzt. Die beiden anderen Freundinnen erlitten einen Schock. Krankenwagen brachten die Verletzten nach der Versorgung durch den Notarzt in ein Krankenhaus.

Der 18-jährige Unfallfahrer und sein gleichaltriger Beifahrer blieben unversehrt. Wie sich herausstellte, hatte der Fahrer 1,7 Promille. Ihm wurde der Führerschein abgenommen. Nun wartet er auf seinen Prozess vor dem Jugendgericht, in dem ihm unter anderem fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen wird.

Wie der Gerichtssprecher erklärte, hat die 33-Jährige die Versicherung des Unfallfahrers nun nicht nur auf 9.000 Euro Schmerzensgeld verklagt, sondern auch bei der zuständigen 15. Bonner Zivilkammer beantragt festzustellen, dass die Versicherung für alle Folgekosten aus dem Unfall zahlen muss.

Denn, so die Klage: Die 33-Jährige leidet immer noch massiv an den Folgen des Unfalls, und das nicht nur körperlich, sondern auch seelisch. Sie sei nach wie vor sowohl in physio- als auch psychotherapeutischer Behandlung.

Laut Klage erlitt sie damals ein Schleuder- und ein Schädelhirntrauma, Prellungen am ganzen Körper sowie Prellungen und Schürf- und Platzwunden am Kopf. Sie sei eine ganze Weile bewusstlos gewesen, habe anschließend alles doppelt gesehen, unter Kopfschmerzen und Übelkeit gelitten und leide noch heute unter Panikattacken und Schlaflosigkeit.

Insgesamt fordert die Frau 12.000 Euro Schmerzensgeld. Weil die Versicherung die massiven Unfallfolgen bestreitet und ihr nur 3.000 Euro zahlte, wird der Fall Ende März vor dem Landgericht verhandelt.

Aktenzeichen: 15 O 411/15

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