Bonner Stadtrat Bezirksregierung beanstandet Beschluss

BONN · Der Ratsbeschluss über die geänderte Zweckentfremdungssatzung ist nach dem Urteil der Bezirksregierung "rechtswidrig". Die Kölner Behörde hat Oberbürgermeister Jürgen Nimptsch angewiesen, den Beschluss zu beanstanden.

Der Beschluss kann aber in der nächsten Sitzung des Bonner Stadtrates am 4. September wiederholt werden.

Die Bezirksregierung beanstandet vor allem das Vorgehen der Stadtverwaltung, die die geänderte Satzung in der Maisitzung des Rates als Tischvorlage vorgelegt und darüber als Dringlichkeitsbeschluss hatte abstimmen ließ. Auch wenn die geänderte Tagesordnung sowie der Beschluss einstimmig erfolgten, könne nicht darüber hinweggesehen werden, dass die Dringlichkeit ein "schwerwiegender Fehler" gewesen sei, so die staatliche Rechtsaufsicht, die von der CDU-Fraktion eingeschaltet worden war.

Die Verwaltung war zwar vom Stadtrat beauftragt worden, bis zur Maisitzung einen Änderungsvorschlag vorzulegen, dennoch sei keine Dringlichkeit begründet. Durch Vorlage der Satzung zur Ratssitzung hätten die Fraktionen nicht genügend Zeit zur Beratung gehabt.

Darüber hinaus müsse auch der Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben werden, der Sitzung beizuwohnen. "Dies gilt insbesondere, da einige Bürger der Stadt Bonn direkte Nachteile aus der Änderung der Satzung bezüglich ihrer Rechte als Eigentümer von Wohnungen hinnehmen müssen", so die Rechtsreferentin bei der Bezirksregierung. "Das Recht auf Information der Bürger ist hier höher zu bewerten als der zügige Beschluss der Änderung der Zweckentfremdungssatzung."

Wie berichtet, soll mit der geänderten Zweckentfremdungssatzung vor allem gegen die Wohnungsnot vorgegangen werden. Denn neben dem Leerstand kommt hinzu, dass immer mehr Zimmer in Bonn als Ferienwohnungen übers Internet oder als teure und beengte Unterkünfte an Medizintouristen vor allem aus dem arabischen Raum untervermietet werden. Letzteres ist vor allem ein Problem in Bad Godesberg. Bei Verstößen droht Bußgeld. Die geänderte Satzung soll nur in der kommenden Ratssitzung beschlossen werden. Die Verwaltung hat die Vorlage bereits auf die Tagesordnung gesetzt.

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