Rauchmelder in Privathaushalten der Region Bis Jahresende müssen die Lebensretter montiert sein

BONN · Bei den auch in NRW und Rheinland-Pfalz vorgeschriebenen Rauchmeldern gibt es vor allem in Privathäusern der Region noch große Defizite. Senioren sind bei einem Hausbrand überdurchschnittlich häufig Opfer einer Rauchvergiftung.

 Rauchmelder gehören an jede Zimmerdecke. Feuerwehrleute zielen mit ihrer Aufklärungsarbeit jetzt verstärkt auch auf ältere Leute. Denn oft geht es bei den Einsätzen der Feuerwehr um Senioren

Rauchmelder gehören an jede Zimmerdecke. Feuerwehrleute zielen mit ihrer Aufklärungsarbeit jetzt verstärkt auch auf ältere Leute. Denn oft geht es bei den Einsätzen der Feuerwehr um Senioren

Foto: dpa

Erst Anfang Mai hatte es nach einem Wohnungsbrand auch in Bonn wieder einen Todesfall gegeben: Bei einem Feuer im Bad Godesberger Stadtteil Schweinheim war eine 89-jährige Frau ums Leben gekommen. Die Frau lag leblos in ihrem Einfamilienhaus. Die Bonner Polizei hat laut Sprecherin Ruth Braun „keine Hinweise auf Fremdverschulden“. Rauchmelder hat es laut Braun zwar gegeben, „aber nicht in dem Brandraum“.

Jedes Jahr sterben in der Bundesrepublik Deutschland rund 600 Menschen an Rauchgas, die Mehrheit davon in den eigenen vier Wänden. Nicht durch die Flammen, sondern den hochgiftigen Rauch. Die Opfer ersticken oft bereits im Schlaf, steht auf der Homepage der Initiative „Rauchmelder retten leben“ (www.rauchmelder-lebensretter.de), für die der Berliner Verein „Forum Brandrauchprävention“ verantwortlich ist: „95 Prozent der Brandtoten sterben an den Folgen einer Rauchvergiftung“, heißt es weiter auf der Seite.

Dabei liegt die lebensrettende Alternative für Marc Hoffmann, stellvertretender Sprecher der Stadt Bonn, auf der Hand: „Grundsätzlich konnten Rauchmelder schon bei vielen anderen Brandereignissen Schlimmeres verhindern.“ Ihr Piepsen bei einer Rauchentwicklung habe Anwohner rechtzeitig gewarnt, so Hoffmann: „Rauchmelder haben sich daher als vorbeugender Brandschutz bewährt.“

Doch bei vielen Hausbesitzern scheint die Botschaft noch nicht angekommen zu sein. Daher machte auch die Initiative „Rauchmelder retten Leben“ am jüngsten Rauchmeldertag (13. Mai) nochmals auf die Bedeutung der kleinen Apparate aufmerksam. Auch darauf, dass die handtellergroßen Geräte vielerorts bereits Pflicht sind.

Stadt: Es besteht weiter Aufklärungsbedarf

Das solche Aufklärungsaktionen sinnvoll sind, bekräftigt Helmut Hergarten, Hauptgeschäftsführer von Haus & Grund Bonn/Rhein-Sieg: „Ich kann bestätigen, dass viele Hausbesitzer untätig geblieben sind.“ Auch aus Sicht der Stadt Bonn besteht weiterhin Aufklärungsbedarf: „Das zeigen uns sowohl die Anfragen von Bauherren, Eigentümern und Mietern, aber auch unsere Erfahrungen aus Einsätzen“, sagt auch Marc Hoffmann.

Dabei sei das alleinige Vorhandensein von Rauchwarnmeldern in Gebäuden nicht immer ausreichend, betont Hoffmann: „Es ist wichtig, dass die kleinen Lebensretter auch an den richtigen Stellen installiert sind und richtig gewartet werden“.

In der überwiegenden Zahl der Bundesländer ist jeder Eigentümer zum Einbau der Rauchwarnmelder verpflichtet. In Nordrhein-Westfalen besteht die in der Landesbauordnung verankerte Pflicht seit dem 1. April 2013 für Neu- und Umbauten. Die Übergangsfrist für Bestandsbauten endet am 31. Dezember 2016. In Rheinland-Pfalz wurde die Rauchmelderpflicht bereits am 22. Dezember 2003 eingeführt.

Während Vermieter zumeist gut informiert sind, ist vielen Eigenheimbesitzern ihre Verantwortung nicht bewusst, sagt Christian Rudolph, Vorsitzender des Forums Brandrauchprävention. „Wir appellieren besonders an die privaten Hausbesitzer, Rauchwarnmelder zu installieren, um ausreichend geschützt zu sein.“ Dass es noch viel zu tun gibt, belegt eine Forsa-Umfrage aus dem Jahr 2015: Danach hatten nur 28 Prozent der Eigentümer von Privathaushalten in Nordrhein-Westfalen Rauchmelder installiert.

Viele wissen nichts von der Pflicht

Vor allem altere Menschen sind nach Angaben des Vereins „Forum Brandrauchprävention“ bei Bränden gefährdet: „Reaktionsvermögen und Beweglichkeit nehmen im Alter ab. Kommt es zu einem Wohnungsbrand, weil beispielsweise ein Kabel im Wohnzimmer durchschmort, können sich ältere Menschen oft nicht mehr rechtzeitig in Sicherheit bringen“, erklärt Philipp Kennedy, Leiter der AG Brandschutz für Senioren der Initiative „Rauchmelder retten Leben“, und ergänzt: „Das Risiko, bei einem Wohnungsbrand ums Leben zu kommen, ist für Senioren doppelt so hoch wie für die restliche Bevölkerung.“ Laut Statistischem Bundesamt sind derzeit 61 Prozent der Brandtoten in Deutschland älter als 60 Jahre.

Auch Helmut Hergarten, Hauptgeschäftsführer der Eigentümerschutzgemeinschaft Haus & Grund Bonn/Rhein-Sieg, erstaunt die Zahl, dass rund ein Drittel der Eigentümer von Privathaushalten offensichtlich noch nichts von ihrer gesetzlichen Pflicht zur Rauchmelderinstallation wissen. So stellten die Experten von Haus & Grund immer wieder bei Beratungsgesprächen fest, dass Hauseigentümern nicht klar sei, „dass für die Anschaffung von Rauchmeldern der Vermieter und für die Wartung der Mieter zuständig ist“, erklärt Hergarten.

Da die Landesregierung in Düsseldorf mit der Gesetzregelung „nachgekleckert hat“, sieht Hergarten diese auch in der Pflicht, „spätestens im Herbst mit einer Aufklärungskampagne zu starten“. Haus & Grund wolle dann seine Mitglieder auf jeden Fall nochmals verstärkt für das Problem sensibilisieren.

Kosten muss der Mieter tragen

Hinsichtlich der Aufwendungen für Rauchmelder in Mietwohnungen stellt Bernhard von Grünberg, Vorsitzender des Mietervereins Bonn/Rhein-Sieg/Ahr klar: „Die Kosten der Installation gehören zu den Modernisierungskosten, die der Mieter zu tragen hat.“ Das bedeute, dass elf Prozent der Anschaffungskosten auf die jährliche Nettokaltmiete umgelegt werden könnten. „Auch die Wartungskosten muss der Mieter tragen“, so von Grünberg.

Auch wenn der Mieter selbst schon Rauchmelder eingebaut hat, dürfe der Vermieter eigene Rauchmelder einbauen und die Modernisierungskosten sowie die Betriebskosten vom Mieter verlangen (BGH VIII ZR 290/14). Das gilt laut von Grünberg auch, „wenn der Mieter eigene Rauchmelder bereits eingebaut hat, die vom Modell dann identisch sind mit denen, die der Vermieter einbaut“. Dies sei zwar oft nicht nachvollziehbar, sichert aber gegebenenfalls dem Mieter einen Vorteil bei der Versicherung, wenn es zu einem Schadensfall gekommen ist und der Mieter sonst nachweisen müsste, dass er den Rauchmelder auch funktionsfähig gehalten hat, betont Bernhard von Grünberg.

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