Landgericht Bonn 16-Jähriger wegen Missbrauchs von Fünfjährigem verurteilt

Bonn · Das Bonner Landgericht hat einen Jugendlichen zu zwei Jahren und neun Monaten Jugendstrafe verurteilt. Er hatte einen Fünfjährigen mehrfach missbraucht. Als Grund gab er an, Sex zu wollen ohne gleich Vater zu werden.

 Paragrafen-Symbole an Türgriffen am Eingang zum Landgericht in Bonn.

Paragrafen-Symbole an Türgriffen am Eingang zum Landgericht in Bonn.

Foto: Oliver Berg

Mehrere Monate wurde ein fünfjähriges Kind missbraucht. Im Haus seiner Großeltern, wo der Junge von seinen Eltern tagsüber zur Kinderbetreuung abgegeben worden war. In dem Haus jedoch lebte damals auch ein 16-jähriger Junge, der die Schule schwänzte. Seit dem Sommer 2018 überredete er den Fünfjährigen, mit ihm ins Schlafzimmer der Großeltern zu gehen, wo er das Kind wiederholt zum Sex missbrauchte. Als die Mutter des Kindes eines Tages zu Besuch bei den Großeltern war, flog die Geschichte auf: Die beiden Jungens hatten sich angeblich zum Spielen mit dem Handy ins Schlafzimmer verzogen. Die Mutter jedoch hatte ein ungutes Gefühl, als sie ihren kleinen Sohn zwischendurch kreidebleich erlebte. Ohne weitere Vorwarnung ging sie in das Schlafzimmer, wo sie die Kinder nackt und bei sexuellen Handlungen erwischte.

Das Bonner Landgericht hat den 16-jährigen Angeklagten jetzt wegen sexuellen Missbrauchs zu zwei Jahren und neun Monaten Jugendstrafe verurteilt, wie ein Gerichtssprecher gestern mitteilte. Denn der Prozess vor einer Jugendkammer hatte wegen des jungen Alters des Sexualstraftäters unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden. Verurteilt wurde der 16-Jährige schließlich in vier Fällen. Das jedoch sei nur die Spitze des Eisbergs, hieß es im Urteil.

Die Mutter des Fünfjährigen hatte damals sofort ihren Ehemann informiert und die Polizei eingeschaltet. Das Handy des Angeklagten, mit dem er die sexuellen Übergriffe zudem aufgezeichnet hatte, wurde als Beweismittel sofort beschlagnahmt. Entsprechend hatte der 16-Jährige auch den Missbrauch umfassend gestanden. 

Auf Nachfrage des Gerichtes, warum er sich an einem Jungen vergriffen hatte,  soll er erklärt haben: Er sei neugierig auf Sex gewesen. Und: Er habe Sex haben wollen, ohne gleich Vater zu werden. In der Familie hatte es frühzeitig bereits Hinweise auf einen Missbrauch des Fünfjährigen gegeben. Ein weiteres Familienmitglied hatte die beiden nackt gesehen. Aber es sei von den Großeltern des Kindes nicht ernst genommen worden, sie hätten einfach weggeschaut.

Auch wurde das Angebot des Gerichts, den 16-Jährigen in eine Einrichtung für jugendliche Sexualstraftäter unterzubringen, von der Familie abgeblockt. So kam nur noch eine Gefängnisstrafe in Frage, um den Jugendlichen aus dem „ungesunden Umfeld“  herauszuholen.

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